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Polen zahlt Holocaust-Überlebenden die außerhalb von Polen leben eine Rente

Eine Änderung in der polnischen Gesetzgebung erlaubt Holocaust-Überlebenden die außerhalb des Landes leben, eine monatliche Rentenzahlung zu erhalten.

Das revidierte Gesetz gestattet dem polnischen Amt für Kriegsveteranen und Opfer von Unterdrückung, einen „monatlichen Geldbetrag“ in Höhe von ungefähr 135 Euro an polnische Überlebende zu zahlen, die außerhalb von Polen leben. Von dem Gesetz sind auch anspruchsberechtigte Hinterbliebene betroffen.

Holocaust-Überlebende polnischer Abstammung, die ein polnisches Bankkonto oder jemand in Polen haben, der bereit ist das Geld für sie in Empfang zu nehmen, müssen dem Amt ihre Bankdaten oder den Namen des Empfänger nennen, um die Leistungen zu erhalten.

Vor der Änderung des Gesetzes, kamen weniger als 50 Polen die außerhalb des Landes leben in den Genuss der Renten.

Die Gesetzesänderung tritt im Oktober für Einwohner der Europäischen Union in Kraft, und im April 2015 für den Rest der Welt.

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

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Von am 28/05/2014. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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