Mit einer Abstimmung von 68 zu 0 verabschiedete das Knesset-Plenum am Dienstag ein Gesetz, das die Anweisungen für die Durchführung der Wahlen zur 24. Knesset während der Coronavirus-Pandemie enthält.
Der Gesetzentwurf, der als vorübergehende Anordnung verabschiedet wurde, enthält Einzelheiten zu den Abstimmungsverfahren für Coronavirus-Patienten und Personen in Quarantäne sowie Anweisungen für den Fall, dass Wahlen abgehalten werden, während das Land gesperrt ist.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Wahlurnen erstmals in Seniorenheimen und betreuten Wohnkomplexen mit mehr als 30 Mietern aufgestellt werden. Das Mindestalter eines Mitglieds eines Wahllokalausschusses beträgt 17 Jahre, das Mindestalter eines Wahllokalsekretärs 21 Jahre.
Laut Gesetz werden die Kredite, wenn eine Fraktion in einer der letzten drei Knessets Kredite aufgenommen hat, nicht von dem Vorschuss abgezogen, auf den die Fraktion zur Finanzierung ihres Wahlkampfs Anspruch hat. Fraktionen müssen die Kredite innerhalb von vier Jahren und vier Monaten ab dem Tag der Gründung der 24. Knesset zurückzahlen.
IN-Redaktion
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.
Pingback: Knesset genehmigt Gesetzentwurf zur Durchführung von Wahlen während der Corona-Pandemie — Israel Nachrichten – Chadashoth Israel – חדשות ישראל | German Media Watch-Blog