Ein “point of no return” in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland?
Der Berliner Innensenator Geisel (SPD) hat die geplanten Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen am 29. August 2020 und die Tage davor und danach verboten. Er habe sich nach reichlicher Überlegung „für das Leben“ entschieden und gegen die „Versammlungsfreiheit“:
Berlins Innensenator Andreas Geisel begrüßte die Entscheidung: ‚Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz. Wir sind noch mitten in der Pandemie mit steigenden Infektionszahlen. Das kann man nicht leugnen. Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen. Wir haben uns für das Leben entschieden.‘
Die Organisatoren der Demonstrationen um Michael Ballweg aus Stuttgart („Querdenken 711“), aber auch die Bild-Zeitung („inakzeptabler Angriff auf eines unserer höchsten Grundrechte“) oder das ZDF („Juristisch vertretbar, politisch unklug“) kritisieren die Entscheidung des Berliner Senats massiv. Die Veranstalter gehen juristisch gegen das Verbot vor.
Die Entscheidung von Geisel kann nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Das werden hoffentlich die Gerichte entscheiden. Allerdings haben die Gerichte in diesem Land allein dieses Jahr so oft so dermaßen versagt, dass dies nicht sicher ist.
Laut einem Video der Anwälte der Veranstalter wurde in enger Kooperation mit der Berliner Polizei das gesamte Demo-Konzept, inklusive den geplanten Abständen zwischen den Teilnehmenden, intensiv besprochen. Demnach planen die Veranstalter mit 22.500 Teilnehmer*innen, die jeweils 8qm Fläche benötigen wg. der Abstandsregel, das macht 180.000qm, weshalb die Fläche auf der Straße des 17. Juni um Flächen im Tiergarten erweitert wird.
Es ist ein sehr großes Versäumnis der Organisatoren der Demonstrationen, dass sie sich nicht schon lange, vehement und glaubhaft (!) von Verschwörungsideologen, 9/11-Leugnern, Antisemiten und Rechtsextremen distanziert haben und natürlich Menschen mit der Reichskriegsflagge des Platzes verweisen.
Doch konsequent agieren, das tun auch viele linke Gruppen nicht, da werden häufig z.B. israelfeindliche Gruppen einfach goutiert, wenn es um ein ganz anderes Thema geht, das auch wichtig ist, z.B. Antirassismus oder Antifa.
Sprich: Es ist natürlich lächerlich, sich gegen Antisemiten, die Querfront oder Rechte auszusprechen, aber dann auf Plattformen wie Rubikon, KenFM oder Nachdenkseiten zu publizieren bzw. deren Seiten zu verlinken etc., wie das weite Teile der Coronamaßnahmen-Kritiker tun.
Doch das kann niemals ein Grund sein, dass eine Regierung eine Demonstration verbietet. Das wäre in der Tat totalitär. Man muss die andere Meinung schon aushalten, solange sie nicht gesetzeswidrig ist, wie z.B. Holocaustleugnung.
Ein Grundrecht wie Art. 8 GG auszusetzen, wie es der Berliner Senat jetzt tut, kann doch nicht verfassungskonform sein, wenn die angeblichen Gefahren, die von der Demonstration ausgehen, völlig vage sind. Das wird juristisch geklärt werden müssen. Wer jemals auf einer Demonstration war, weiß, dass es immer Auflagen geben kann, dass die Demoroute oder der Versammlungsort geändert werden.
In Berlin gibt es z.B. das Tempelhofer Feld, das eine Fläche von 300 Hektar hat, das sind 3 Mio. Quadratmeter, da würden bei einem Platzverbrauch von 8qm pro Person 375.000 Menschen Platz finden, also mit Abstand. Das wären weit mehr als die für Samstag, den 29.08.2020 angekündigten 22.500. Dabei ist es ja das Ziel jeder Demonstration, dass sie größer wird – gerade dafür demonstriert man ja, dass man andere Menschen, die noch unentschlossen waren oder gar nichts mitbekommen haben, inspiriert etc. Wenn jede Demo nur exakt so viele Teilnehmer*innen hätte, wie geplant, wäre es ja witzlos – wenn man exakt weiß, wie viele Menschen kommen, warum sollte man dann demonstrieren, um eine Meinung bekannter zu machen und Unterstützer*innen zu werben? Das ist das Urprinzip der Demokratie: Freie Rede und freie Versammlung, gerade auch dann, wenn es um die Kritik an der Regierung geht, das ist ja die Pointe.
Es gibt noch weitere große Flächen in Berlin, sprich: Selbst wenn die Behörde davon ausgeht, der Abstand könne wegen zu großer Teilnehmerzahl nicht gewährleistet werden, dann könnte doch auf andere Örtlichkeiten verwiesen werden etc., das wäre jedenfalls versammlungsrechtlich, nach aller laienhaften Einschätzung, ein möglicher oder notwendiger Weg. Denn ein Verbot bzw. das Aussetzen eines der zentralsten Grundrechte in einer Demokratie überhaupt darf es nur im äußersten Notfall geben, wenn z.B. massive Gewalt zu befürchten ist etc.
Schon zuvor war eine antirassistische Demonstration in Hanau aus irrationalen Gründen abgesagt worden, wobei die Demo-Organisatoren diese antidemokratische Politik goutieren und nicht dagegen vorgehen. In Düsseldorf wurde ein Großkonzert mit Sarah Connor, das selbstredend genehmigt war und allen „Hygienevorschriften“ des Landes Nordrhein-Westfalen entsprach und zuvor sogar vom Düsseldorfer OB persönlich unterstützt worden war, aufgrund von extrem aggressivem Druck der Landesregierung von NRW, wo sich Armin Laschet in einem tagtäglichen testosteronmännlichen Machtkampf um die Kandidatur zum CDU/CSU-Kanzlerkandidaten 2021 mit dem CSU-Rambo Markus Söder aus Bayern befindet, von den Veranstaltern verschoben worden. Die Instrumentalisierung von Corona für politische Zwecke ist eines der übelsten und perfidesten, menschenverachtendsten Phänomene, das die Bundesrepublik je erlebte.
Ein Leben im Ausnahmezustand und ohne Grundrechte – das ist kein erstrebenswertes Leben. Es ist ein Leben, ein Leben im Hygienestaat oder der Gesundheitsdiktatur.
Jetzt präventiv eine solche Riesendemonstration von zu erwartenden Zehntausenden Leuten zu verbieten, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, ob da 50, 100 oder 300 Rechtsextreme unter 20.000 Menschen sich mischen – das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun. Damit könnte auch jede linke Demonstration in Zukunft verboten werden, wenn zu befürchten steht, dass sie skandieren „Wer hat uns verraten – Sozialdemokraten“ etc. pp. Dabei ist von Linken ja keine Gefahr zu erwarten, sie schlagen KritikerInnen der Corona-Maßnahmen (so politisch bekämpfenswert die auch immer sind!) eher zusammen und verletzen sie lebensgefährlich oder diffamieren sie, und schweigen zu den Kollateraltoten in den ärmeren Regionen der Welt wie auch den Suizidtoten und anderen Opfern bei uns hier und heute.
Der Berliner Senat hat die extrem rechte Demonstration der AfD im November 2015 ebenso wenig verboten,[i] wie sonstige rechtsextreme oder islamistische Demonstrationen wie die jährlichen Al-Quds-Tag-Demonstrationen, obwohl dort jeweils fast 100 Prozent Neue Rechte, Rechtsextreme, Antisemiten oder Islamisten unterwegs sind.
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Dr. phil. Clemens Heni
Direktor des Berlin International Center for the Study of Antisemitism (BICSA)
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