Der österreichische Nationalrat hat in der Nationalratssitzung vom 20.09.2019 beschlossen, dass Nachkommen von NS-Opfern künftig erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten sollen. Personen, die während des NSRegimes bzw. bis spätestens 15. Mai 1955 aus Österreich flüchten mussten, sowie deren Nachkommen in direkter absteigender Linie (hierzu zählen auch Adoptivkinder, die als Minderjährige an Kindesstatt angenommen wurden) können unbürokratisch dieösterreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Dies betrifft alle Verfolgten bzw. deren Nachkommen, die auf dem Gebiet des heutigen Österreichs geboren wurden bzw. damals für Österreich optierten.
Die österreichische Staatsbürgerschaft bietet z.B. auch im Hinblick auf den zu erwartenden Brexit Vorteile für britische Staatsangehörige, da Arbeiten, Studieren und Wohnen in der EU somit weiterhin ohne großen bürokratischen Aufwand möglich sind. Auch für Staatsangehörige anderer Staaten mag es attraktiv sein, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Für Personen, die vor dem 15. Mai 1955 aus Österreich flüchteten, sowie deren Nachkommen, wird seitens der Republik Österreich eine Doppelstaatsbürgerschaft ermöglicht, sodass die ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht aufgegeben werden muss.
Da die Verwandtschaft mit den Verfolgten lückenlos nachgewiesen werden muss, bietet die Historikerkanzlei, Genealogisch-Historische Recherchen GmbH mit Firmensitz in Wien/Österreich (wwww.historiker.at) allen Antragstellern an, für einen Pauschalpreis in Höhe von EUR 1.000,00 zzgl. USt alle erforderlichen Urkunden zu beschaffen. Die Historikerkanzlei ist seit über 15 Jahren auf Recherchen in erblosen Nachlassangelegenheiten sowie Familienforschungsfällen spezialisiert und verfügt über Tochterfirmen in Ungarn, Kroatien, Rumänien und Italien sowie über ein weltweites Netzwerk an Partnerbüros. Be Interesse richten Sie bitte eine Anfrage an office@historiker.at
Historikerkanzlei
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