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Deutschland: Jüdischer Schüler wechselt wegen Antisemitismus die Schule

Antisemitismus an einer deutschen Schule veranlasste die Mutter eines jüdischen Schülers, ihren Sohn von der Schule zu entfernen, berichten deutsche Medien.

Eine jüdische Mutter in der deutschen Stadt Offenbach in der Nähe von Frankfurt, hat Berichten zufolge ihren Sohn wegen häufigen antisemitischen Äußerungen im Klassenzimmer von der öffentlichen Schule entfernt, obwohl ihr Sohn nicht persönlich angesprochen wurde.

Es ist die Atmosphäre in der Schule, die Alina R. zu diesem Schritt veranlasste. Sie erzählte den deutschen Nachrichtenmedien, dass Lehrer und Eltern nicht auf die antisemitischen Äußerungen reagiert hätten, die beiläufig im Klassenzimmer geäßert wurden. Kommentare wie „hier ist es so heiß und feucht wie in Auschwitz“ oder „Du Jude“ als Beleidigung sind üblich, sagte sie und bemerkte, dass die jüdische Identität ihres eigenen Sohnes nicht öffentlich ist.

Ihr 16-jähriger Sohn wechselt in eine Privatschule, wo solche Probleme weniger häufig seien, da die Privatschule vermehrt auf solche Verhaltensweisen hinweist und sie bestraft, sagte die Mutter des Schülers.

Laut deutschen Medien hatte Alina R. ihren Sohn ermutigt, mit einem Lehrer über das Problem zu sprechen. Die Lehrerin habe aber nichts unternommen, sagte sie.

Unterdessen freut sich der Zentralrat der Juden in Deutschland über die Nachricht vom Bundesministerium der Justiz, dass Verbrechen mit antisemitischer Motivation auf höherer Ebene geahndet werden sollen.

Justizministerin Christine Lambrecht kündigte ihre geplante Gesetzesänderung am Donnerstag an und sagte, dass sie sich „darüber schäme, dass sich Juden in Deutschland nicht mehr sicher fühlen und dass sogar viele darüber nachdenken, das Land zu verlassen“. Sie erwartet, dass das Parlament die Gesetzesänderung bis Ende des Jahres verabschiedet.

Josef Schuster, Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutschland, nannte die Gesetzesänderung einen „wichtigen Schritt … Antisemitische Motivationen müssen separat und als erschwerende Tatbestände bei der Verurteilung betrachtet werden.“

Schuster hatte sich für die Aufnahme von „Antisemitismus“ in die Liste der Motivationen ausgesprochen, die eine härtere Bestrafung darstellen. Die Liste enthält derzeit rassistische, fremdenfeindliche oder andere menschenverachtende Tatbestände.

IN-Redaktion

 

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Von am 29/11/2019. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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