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Mandelblit: Netanyahu kann trotz Anklage im Amt bleiben

Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit gab am Montagabend bekannt, dass Ministerpräsident Binyamin Netanyahu wegen der gegen ihn erhobenen Anklagen nicht als Ministerpräsident zurücktreten und sich auch nicht beurlauben lassen muss.

„Es gibt keine praktische Relevanz für den Rücktritt eines Premierministers während einer Übergangsregierung“, schrieb Mandelblit in einem förmlichen Rechtsgutachten. Das Gesetz besagt, dass ein zurückgetretener Ministerpräsident bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterhin Ministerpräsident bleibt.

„Daher ist es klar, dass in der Situation einer Übergangsregierung nicht gesagt werden kann, dass ein Premierminister gesetzlich dazu verpflichtet ist, von diesem Amt zurückzutreten“, schrieb Mandelblit in einer Erklärung des Justizministeriums.

In Bezug auf die Beurlaubung führte er ein Urteil des Obersten Gericht an, wonach es sich nicht um eine rechtliche, sondern um eine politische Frage handele.

„Daher sollte unter den gegenwärtigen Umständen die Frage einer vorübergehenden Beurlaubung ebenfalls im politisch-öffentlichen Bereich belassen werden und es gibt derzeit keine Rechtfertigung für den Generalstaatsanwalt zu entscheiden, dass der Premierminister seine Befugnisse und Pflichten nicht erfüllen kann“, heißt es in der Erklärung.

Mandelblit leitet ein Gremium aus Beamten des Justizministeriums, dem hochrangige Staatsanwälte angehören, die einberufen wurden, um über diese und andere damit zusammenhängende Fragen zu entscheiden.

Laut einer soeben veröffentlichten Erklärung, hat das Gremium die letzten Fragen noch nicht erörtert.

Unabhängig von den Schlussfolgerungen des Gremiums, kann jedoch der israelische Oberste Gerichtshof letztendlich über all diese Fragen entscheiden, wie Mandelblit selbst in der Vergangenheit festgestellt hat.

IN-Redaktion

 

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Von am 26/11/2019. Abgelegt unter Israel. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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