Das österreichische Parlament hat beschlossen, Nachkommen von NS-Opfern, die aus dem Reich Hitlers geflohen sind, die Staatsbürgerschaft zu verleihen.
Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für ein neues Gesetz, das von der konservativen Koalitionsregierung von Sebastian Kurz vorgeschlagen wurde, bevor er im Mai in einen Korruptionsskandal verwickelt wurde.
Nach dem neuen Gesetz können die Kinder, Enkel und Urenkel derer die vor den Nazis geflohen sind, die Staatsbürgerschaft beantragen. Bisher konnten nur Holocaust-Überlebende selbst die österreichische Staatsangehörigkeit erwerben.
Der jüdische Gemeindevorsteher von Wien, Oskar Deutsch, begrüßte „eine Entscheidung, die Österreich in Einklang mit seiner historischen Verantwortung bringt“.
Die Kurzsche Volkspartei (OeVP), die auf ein weiteres starkes Mandat für die nationalen Wahlen am 29. September hofft, hat in den 18 Monaten, in denen sie gemeinsam mit dem jüngeren Koalitionspartner, der rechtsextremen Freiheitspartei (FPÖ) regierte, mehrere diplomatische Gesten an Israel gerichtet.
Das neue Gesetz gilt für Nachkommen derjenigen, die Österreicher waren als sie flohen, oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes des österreichisch-ungarischen Reiches besaßen, das sich bis 1918 von der heutigen Tschechischen Republik bis über Kroatien hinaus erstreckte.
In einem besonderen Fall wird Wien, das normalerweise keine doppelte Staatsangehörigkeit anerkennt, Pässe an die in Frage kommenden ausstellen, ohne in Österreich zu wohnen oder eine frühere Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.
Während der Debatten über den Gesetzesentwurf im Parlament gaben österreichische Regierungsvertreter an, Verwandte der zweiten und dritten Generation der Flüchtlinge hätten sich nach den vorgeschlagenen Änderungen erkundigt, insbesondere diejenigen mit britischer Staatsangehörigkeit, die vor dem Brexit stünden.
Ein Angestellter der Jüdischen Gemeinde in Wien sagte, das Zentrum habe keine Zahlen darüber, wie viele Personen berechtigt sein könnten, die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Quelle: AFP/IN-Redaktion
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