Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat am Montag die Untersuchung des Mavi Marmara-Vorfalls 2010 wieder aufgenommen.
Der Fall, der eine Flotte von Schiffen betrifft, die versuchen die israelische Blockade des Gazastreifens zu durchbrechen, hat vor dem Internationalen Strafgerichtshof eine besondere Geschichte.
Die Generalstaatsanwältin, Fatou Bensouda, versuchte mehrmals, den Fall abzuschließen und argumentierte, dass die zehn türkischen Staatsangehörigen, die während des israelischen Überfalls zum Stoppen der Flottille getötet wurden, nicht groß genug seien um eine Untersuchung zu rechtfertigen.
Im November 2014, 2015 und 2017 versuchte Bensouda, den Fall abzuschließen. Die Strafkammer des IStGH forderte sie jedoch jedes Mal auf, ihre Ergebnisse zu überdenken. Daraufhin gelangte sie zu dem gleichen Schluss: Obwohl möglicherweise Kriegsverbrechen begangen wurden, war der Fall nicht schwerwiegend genug, um die Beteiligung des IStGH zu rechtfertigen.
Die Mavi Marmara war ein türkisches Schiff und eines von sechs Schiffen, die versuchten, die Blockade Israels zu überwinden. Es wurde von der türkischen Stiftung für Menschenrechte und Freiheiten und humanitäre Hilfe (İHH) organisiert.
Die IHH ist als terroristische Vereinigung in Deutschland, Israel und den USA verboten.
Als 13 Mitglieder eines israelischen Seekommandos versuchten, an Bord des Schiffes zu gehen, wurden sie von einer organisierten Gruppe von 40 Passagieren, die mit Messern und Eisenstangen bewaffnet waren, unerwartet gewaltsam angegriffen.
Zehn türkische Staatsangehörige wurden getötet und mehrere israelische Marinesoldaten durch schläge verletzt. Später stellte sich heraus, dass fünf der Getöteten Türken den Wunsch geäußert hatten Märtyrer zu werden, berichteten die New Yorker Daily News im Jahr 2011.
Es ist nicht klar, ob der IStGH für den Fall zuständig ist, da davon ausgegangen wurde, dass die Mavi Marmara unter der Flagge der Komoren fuhr.
Im Juni berichtete Israel Hayom: „Dies ist für ein mögliches IstGH-Verfahren gegen IDF-Soldaten in Den Haag von entscheidender Bedeutung, da der IStGH nur Fälle untersuchen kann, in denen Länder beteiligt sind, die das Römische Statut – den Vertrag zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs – unterzeichnet haben. Weder Israel noch die Türkei haben sich angeschlossen.“
Es scheint, dass die Marmara nicht unter der Flagge der Komoren fuhr.
Rechtsanwältin Nitsana Darshan-Leitner vom Shurat HaDin (Israel Law Center) argumentiert, dass der IStGH infolgedessen nicht zuständig ist.
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