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Frankreich beschäftigt Terroristen um ein Jugendprojekt in Ostjerusalem zu leiten

Frankreich finanziert ein Jugendprogramm in Ostjerusalem, das von einem verurteilten palästinensischen Terroristen geleitet wird.

Das vom französischen Verband „Dezentralisiertes Kooperationsnetzwerk für Palästina“ initiierte Projekt, wird von verschiedenen lokalen französischen Regierungsstellen mit 400.000 Euro finanziert.

Der Start des Jugendprogramms wird am 10. Juli im französischen Institut Chateaubriand in Jerusalem, in Anwesenheit der OCHA (Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten), des Jerusalemer Gouvernorats und aller [französischen] regionalen und lokalen Behörden stattfinden. „Diese beteiligen sich am Projekt und am Al Bustan-Zentrum “, heißt es auf der Website des Projektinitiators.

Ansprechpartner für das Projekt ist Daoud Ghoul, der als Gründer des Kulturzentrums Al Bustan bezeichnet wird. Er wurde wegen Mitgliedschaft in der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) im Jahr 2015 verurteilt. Die Organisation wird von der Europäischen Union, den USA, Kanada und Israel als terroristische Vereinigung geführt.

Nach einem Urteil des Jerusalemer Bezirksgerichts, das von NGO Monitor übersetzt wurde, „schloss sich der Berufungsführer [Daoud Ghoul] vor 2006 der Volksfront für die Befreiung der Palästina-Organisation an.“

„Er organisierte unter anderem Ausflüge, außerschulische Aktivitäten und Sommerlager für Jugendliche, von denen einige nach Terroristen benannt waren, die in der Organisation aktiv waren. Darüber hinaus, organisierte er Besuche bei den Familien gefallener und inhaftierter Mitglieder der Organisation.“

„Ghoul hat gehandelt, um die palästinensische Öffentlichkeit näher an die [PFLP] -Organisation heranzuführen.“

In dem Urteil heißt es weiter: „Daoud Ghoul hat in seiner Vergangenheit zwei strafrechtliche Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in den Jahren 2005 und 2006 sowie wegen ideologisch motivierter Gewaltverbrechen, für die er zu erheblichen Gefängnisstrafen verurteilt wurde. Diese konnten ihn jedoch nicht davon abhalten weitere Straftaten zu begehen, in den Jahren nach seiner Freilassung beging er weitere Straftaten.“

 

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Von am 10/07/2019. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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