Die alliierte Führung hatte in einer Reihe öffentlicher Bekundungen, wie etwa der „Moskauer Erklärung“ von 1943 dezidiert deutlich gemacht, dass diejenigen, die Verbrechen begangen hatten bestraft würden. Im Zuge der Befreiung der von den Nazis besetzten Gebiete wurden an vielen Orten Militärtribunale und sogenannte „Schnellgerichte“ ins Leben gerufen. Vertreter des nationalsozialistischen Regimes und ihre örtlichen Kollaborateure wurden verhaftet und im Schnellverfahren ohne viel Federlesens abgeurteilt und gehängt.
Die Prozesse begannen mit dem Verfahren im sowjetischen Krasnodar im Juli 1943, fanden große Beachtung und fanden ihren Höhepunkt in den bmerkenswert maßvollen und gründlichen Verfahren vor dem Internationalen Kriegsverbrecher-Tribunal in Nürnberg, wo der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson den Siegermächten Anerkennung dafür zollte, dass „sie nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richtspruch des Gesetzes übergeben..!“ Die alliierten Truppen richteten in den vier Besatzungszonen Deutschlands und Österreichs ihre Militärverwaltungen ein und erließen neue Gesetze, um entsprechend den allgemeinen Bestimmungen und Direktiven des Alliierten Kontrollrats Kriegsverbrecher zu bestrafen und die deutsche Gesellschaft zu „entnazifizieren“.
Entnazifizierung bedeutete die Bestrafung von Verbrechern des Nazi-Regimes sowie die „Umerziehung“ mit welcher der deutschen Bevölkerung und den Institutionen die Ideologie des Nationalsozialismus ausgetrieben werden sollte. Wie die einzelnen alliierten Mächte mit Verdächtigen umging, war dann allerdings sehr unterschiedlich. In den Westzonen des verbliebenen Deutschlands wurde die Mehrzahl der ehemaligen Nazis binnen eines Jahrzehnts frei gelassen. Die hochrangigste weibliche Führungskraft der NSDAP, Gertrude Scholtz-Klink, hatte sich einer Verhaftung durch die Sowjets geschickt entzogen, wurde später jedoch von den Franzosen in Haft genommen, weil sie ihre Identitätsdokumente gefälscht hatte.
Offenbar hatte man kein Mitleid mit ihr, denn die Franzosen behielten sie vier Jahre lang im Gefängnis und verboten ihr für zehn Jahre alle politischen und journalistischen Aktivitäten sowie jegliche Art von „Lehrtätigkeit“. Kaum jedoch war dieses Verbot aufgehoben worden, veröffentlichte die fanatische Nationalsozialistin eine unendlich selbstgerechte Darstellung über Frauen im „Dritten Reich“. Alle Frauen, die eine Nazi-Uniform trugen, wurden im Zuge der alliierten Fahndung nach Kriegsverbrechern aufgegriffen und in Internierungslager verbracht. In den von den Sowjets besetzten Gebieten wurden deutsche Frauen äußerst grob behandelt, und rund 20.000 Frauen wurden im Osten verhaftet und ins tiefste Russland deportiert; – sie gehörten nicht zu denen, die Ende der 1950-er-Jahre während des „politischen Tauwetters“ und der damit verbundenen Entschuldigungen und Amnestien nach Deutschland zurückgeschickt wurden.
Sie wurden zumeist hingerichtet oder starben in russischer Gefangenschaft. Eine gewisse Ilse Struwe hatte im Vergleich dazu noch großes Glück. Die Sekretärin der „Großdeutschen Wehrmacht“ wurde bis Dezember des Jahres 1946 von den Amerikanern interniert und war nach ihrer Heimkehr von April 1948 bis Juli 1949 als Sekretärin bei der sowjetischen Militär-Administration -SMAD- beschäftigt. Über das, was sie in einer Nacht von ihrer Unterkunft in Rowno aus beobachtet hatte, sprach sie nicht, und auch über die Fotografien der Gräueltaten, die sie gesehen hatte, sprach sie nicht mit anderen. Als sie bei Kriegsende im Sommer 1945 in Meran interniert war, musste sie lange Fragebögen ausfüllen, in denen sie das „Jahr des Schreckens in der Ukraine“ verschwieg und an Stelle dessen „drei Jahre Italien“ angab.
Später erzählte sie: „Das Jahr Ukraine habe ich immer verschwiegen, das habe ich niemandem je erzählt, also diese grauenhaften Massaker an den Juden, das habe ich verschwiegen aus Angst. Ich habe immer nur gedacht: Wenn du das erzählst, dann hängen sie dich am höchsten Mast auf. Das war meine Angst dabei. Das durfte ich nicht erzählen..!“ Sie wartete bis in die 1990-er-Jahre hinein, ehe sie ihre „Erinnerungen“ veröffentlichte. Auch Anni Schreiber wurde im Sommer 1945 von den Alliierten aufgegriffen und interniert; – doch in ihrem Fall in einem von den Amerikanern eingerichtetem Lager. Dort sah sie – nach eigenen ihrer Aussagen – angeblich, wie deutsche Kriegsgefangene gefoltert wurden: sie wurden bis zum Hals eingegraben. Anni Schreiber wusste nicht, wofür sie diese Strafe erhielten. Die einzige Erklärung, die sie in ihren Aufzeichnungen dafür fand, ist eine antisemitische.
Da viele Amerikaner in diesem Lager fließend Deutsch sprachen, mussten sie in ihren Augen mit Juden verwandt sein, die man zur Emigration gezwungen hatte. Nun also, so war es ihre feste Überzeugung, nahmen sie Rache an diesen deutschen Soldaten. Da deutsche Frauen aus Prinzip nicht in führenden staatlichen Positionen gewesen waren; anders als in den Frauen-Organisationen der NSDAP oder als Ärztinnen in medizinischen Einrichtungen, wo sie durchaus höhere Posten inne hatten, saßen sie nicht mit der „Nazi-Prominenz“ wie beispielsweise Hermann Göring, Rudolf Heß und Alfred Rosenberg sowie Albert Speer auf der Anklagebank, denen vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg der Prozess gemacht wurde.
Die Alliierten hatten „größere Fische“ an der Angel, und ihre knappen Ermittlungsressourcen konzentrierten sie auf die obersten Nationalsozialisten. Einige Frauen wurden vor Gerichten in den jeweiligen Besatzungszonen angeklagt. Die Sowjets – und später die Justiz der DDR – verurteilten Aufseherinnen aus dem größten Frauen-Konzentrationslager des „Dritten Reiches“ – Ravensbrück – und die Engländer waren hinter den „Bestien von Bergen-Belsen“ he, zu denen auch die 22-jährige Irma Grese gehörte, die von einem Militärgericht für schuldig befunden und hingerichtet wurde. Im Zuge der amerikanischen Verfahren in Nürnberg wurden doch noch zwei Frauen angeklagt. Da war zum einen Frau Doktor Herta Oberheuser, die für ihre äußerst grausamen medizinischen Versuche zu zwanzig Jahren Gefängnis verurteilt, aber bereits nach knapp fünf Jahren schon entlassen wurde.
Diese mörderische Ärztin praktizierte anschließend wieder als „Kinderärztin“ in Schleswig-Holstein, bis ihre verbrecherische Vergangenheit bekannt wurde und sie ihre Approbation verlor. Die zweite „Dame“ hieß Inge Viermetz, die im staatlichen Auftrag Kinder entführt hatte. Als Sekretärin war sie im „Rasse- und Siedlungshauptamt“ der SS auf der Karriereleiter nach „ganz hoch oben“ geklettert und schließlich sogar Abteilungsleiterin geworden war. Vor dem Tribunal stand sie, weil sie Hunderte polnische und jugoslawische Kinder deportiert hatte. Wie alle anderen Angeklagten plädierte sie auf „nicht schuldig“ und stritt jedes Fehlverhalten ab. Ihre Beharrlichkeit darauf, dass sie „aus Mitleid“ gehandelt und „Fürsorgearbeit“ geleistet habe, überzeugte letztendlich auch die Richter. Im Jahre 1948 wurde sie freigesprochen.
Wie es weitergeht erfährt die Leserschaft der Israel Nachrichten in der nächsten Ausgabe.
Von Rolf von Ameln
Rolf v. Ameln ist Buchautor, sowie IN-Korrespondent in Deutschland und Spezialist für Themen der Zeitgeschichte. Er schreibt seit 25 Jahren für die Israel-Nachrichten.
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