Die israelische Polizei sagt, sie hätten im Fall 4000 (auch bekannt als „Walla-Bezeq-Affäre“) genügend Beweise gegen Premierminister Benjamin Netanyahu gesammelt, um die Eröffnung eines Verfahren wegen Bestechungsvorwürfen zu empfehlen.
Am Sonntag empfahl die israelische Polizei, Premierminister Benjamin Netanyahu wegen Bestechung, Betrug und Vertrauensbruch in der als Case 4000 bekannten Korruptionsuntersuchung oder wegen der „Walla-Bezeq-Affäre“ anzuklagen. Die Polizei empfahl auch, Sarah Netanyahu die Frau des Premierministers, wegen der selben Vorwürfe anzuklagen.
Die Polizei sagt, sie hätten auch ein Verfahren gegen die anderen Parteien in der Bestechungsuntersuchung eingeleitet. Sie empfiehlt Shaul Elovitch und seine Frau Iris, der damals im Besitz der Bezeq Group, Israels führendem Telekommunikationsdienstleister war, wegen Bestechung, Unterbrechung von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie Straftaten im Rahmen des Gesetzes über das Verbot der Geldwäsche anzuklagen.
„Gegen Premierminister Binyamin Netanyahu ist eine ausreichende Beweisinfrastruktur [für ein Gerichtsverfahren] eingerichtet worden, die sich auf Bestechung, Betrug und Vertrauensbruch sowie auf betrügerische Ermittlungen unter erschwerten Umständen bezieht“, sagten die Polizei und der israelische Sicherheitsdienst.
In der Affäre wurden auch eine Reihe anderer Personen angeklagt, in deren Mittelpunkt eine Vereinbarung zwischen Netanyahu und Elovitch stand. Netanyahu war damals Kommunikationsminister und der Bezeq Group sollte für eine positive Berichterstattung über die Familie Netanyahu auf der Walla! Nachrichtenseite, regulatorische Vergünstigungen gewährt werden. Die Walla! Nachrichtenseite, befindet sich im Besitz von Bezeq.
Netanyahu wies die Anschuldigungen sofort zurück und bezeichnete sie als Verleumdung gegen seine Familie.
„Die Empfehlungen der Polizei in Bezug auf mich und meine Frau sind nicht überraschend, ebenso wenig wie der transparente Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung“, sagte er.
„Diese Empfehlungen wurden bereits vor Beginn der Ermittlungen festgelegt und das ist durchgesickert. Die Empfehlungen der Polizei haben keinen rechtlichen Status. Erst kürzlich lehnten die zuständigen Behörden polizeiliche Empfehlungen gegen eine Reihe von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ab.“
„Ich bin sicher, dass die zuständigen Behörden auch in diesem Fall nach Prüfung der Angelegenheit zu der gleichen Schlussfolgerung gelangen werden – dass man mir nichts vorwerfen kann, weil es nichts vorzuwerfen gibt.“
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