Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) warnte Israel, dass der Abriss eines illegal gebauten Beduinendorfs ein Kriegsverbrechen darstellen könnte.
In einer Erklärung vom Mittwoch sagte die Anklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, dass die „Evakuierung durch Gewalt jetzt unmittelbar bevorstehe und damit die Aussichten auf weitere Eskalation und Gewalt“.
Der Oberste Gerichtshof Israels hat kürzlich eine letzte Berufung gegen Pläne zum Abriss von Khan al-Ahmar abgelehnt. Das Dorf wurde illegal gebaut und Israel bot an, seine Bewohner ein paar Kilometer entfernt neu anzusiedeln.
Bensouda sagte, die „umfassende Zerstörung von Eigentum ohne militärische Notwendigkeit und Bevölkerungstransfers in einem besetzten Gebiet seien nach dem Römischen Statut Kriegsverbrechen“.
Die Jahalin-Beduinen die in Khan al-Ahmar leben, gehören zu einem größeren Stamm aus dem südlichen Israel in der Region Arad. Nachdem in den 1970er Jahren eine Blutfehde innerhalb des Stammes ausgebrochen war, wurden einige Familien vertrieben und wanderten nach Norden durch die judäische Wüste, wo sie nach dem Jom-Kippur-Krieg von 1973 an ihrem jetzigen Standort ankamen und sich niederließen.
Israel betrachtet die Lage der illegalen Strukturen als eine strategische Bedrohung aufgrund ihrer Nähe zu einer großen Autobahn, die Jerusalem mit dem Süden Israels in einem Gebiet verbindet, welches das Land in zwei Teile unterteilt.
Der IStGH berücksichtigt die jüngsten Gewalttaten
Bensouda äußerte sich zur heutigen Eskalation zwischen Israel und Gaza und bemerkte ihre Besorgnis über „die andauernde Gewalt, die von Akteuren auf beiden Seiten an der Grenze zu Gaza an Israel ausgeübt wird“.
Am frühen Mittwochmorgen feuerten palästinensische Terroristen eine Rakete auf die südliche Stadt Beerscheba ab, wobei sie ein Haus direkt trafen und zerstörten.
Die israelische Luftwaffe reagierte mit 20 Angriffen auf Terrorziele in Gaza.
„Da die Staatsanwaltschaft die Situation in Palästina zur Kenntnis genommen hat, fühle ich mich daher gezwungen, alle Parteien daran zu erinnern, dass die Situation von meinem Büro noch vorläufig geprüft wird“, sagte Bensouda.
„Ich werde die Entwicklungen vor Ort weiterhin genau verfolgen und werde nicht zögern, im Rahmen der unabhängigen und unparteiischen Ausübung meines Mandats gemäß dem Römischen Statut unter Einhaltung des Grundsatzes der Komplementarität angemessene Maßnahmen zu ergreifen“, fügte sie hinzu.
Israel behauptet, dass der IStGH keine Zuständigkeit für Angelegenheiten in Bezug auf Israel und die Palästinenser hat.
Quelle: AP
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.
Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!
Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.