„Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ist die Zurückführung der Frau von der Arbeitsstätte in den Haushalt, wo das irgend anhängig ist, eine der wichtigsten Aufgaben unserer Wirtschaft.“ Aus „Völkischer Beobachter“ vom 23. Oktober 1933. Die Nationalsozialistische Frauenschaft war eine Gliederung der NSDAP und bestand in allen „Hoheitsbereichen“ bis hinunter zum Block. Unbescholtene deutsche Mädchen und Frauen, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten, arischer Abstammung waren und keiner Freimaurerloge oder einer sonstigen Geheimgesellschaft angehörten, konnten Mitglieder der NS-Frauenschaft werden; – und bei verheirateten Frauen war Bedingung, dass auch der Ehemann arischer Abstammung war. Die Aufnahme wurde von einer bis zu sechs Wochen dauernden „Probezeit“ abhängig gemacht. Diese bestand in dem regelmäßigen Besuch der Veranstaltungen und Arbeitsabende der NS-Frauenschaft. Man erhielt dann einen Aufnahmeschein, der mit einer Gebühr belegt war. Der Slogan der NS-Frauenschaft lautete: „Die NS-Frauenschaft hat die Aufgabe, dem Führer politisch-weltanschaulich zuverlässige Führerinnen der deutschen Frauenschaft zu erziehen.“
Territorial war die Einteilung der NS-Frauenschaft mit derjenigen der NSDAP gleich. Innerhalb eines Ortsgruppenbereichs der NSDAP bestand eine Ortsfrauenschaft. Zellen und Blocks der NS-Frauenschaft entsprachen in ihrem Aufbau und in ihrer Form den Blocks und Zellen der Nazi-Partei. Die „Blockwalterin“ wurde vom Ortsgruppen- bzw. Stützpunktleiter ernannt. Fachlich unterstand sie derr „Zellenwalterin“, disziplinär dem Blockleiter der NSDAP. Sie war Verbindungsglied zwischen der Frauenschaftsleiterin und den im Block zusammengefassten Frauenschaftsmitgliedern. Die Aufgaben der „Blockwalterin“ bestanden: Kassierung der Beiträge der Mitglieder der NS-Frauenschaft, Verteilung der von der Ortsfrauenschaftsleiterin auszugebenden Schriftstücke, Durchführung der von der von der Zellenwalterin übertragenen Aufgaben, und Teilnahme an den vom Blockleiter angesetzten Besprechungen. Zu den Einrichtungen der NS-Frauenschaft gehörten: Reichs- und Gauschulen, Lehrküchen, Mütterschulen, Heime und Umschulungslager, Kochschulen und Säuglingspflegekurse.
Die „Frankfurter Zeitung“ schrieb am 22. August 1933: „Der Erfurter Polizeipräsident hat die Inhaber von Gaststätten, Cafes usw. aufgefordert, in ihren Lokalen Schilder mit der Aufschrift <Damen werden gebeten, nicht zu rauchen> anzubringen.“ Bereits am 7. August 1933 teilte die „Schlesische Tageszeitung“ den Lesern mit: „Die Kreisleitung Breslau gibt bekannt, dass Frauen mit geschminktem Gesicht der Zutritt zu allen Veranstaltungen der NSDAP verboten ist. Die Amtsleiter sind angewiesen, eine entsprechende Kontrolle durchzuführen.“ Die Krönung des Ganzen waren die „Zehn Gebote für die Gattenwahl“: 1. Denke bei allem was du tust, ob es deinem Volk förderlich ist. 2. Du sollst, wenn du erbgesund bist, nicht ehelos bleiben. 3. Der Genuss eines Augenblicks kann deine Gesundheit und dein Erbgut dauernd zerstören. 4. Du sollst Geist und Seele rein halten. 5. Wähle als Deutscher nur einen Gatten gleichen oder nordischen Blutes. 6. Bei der Wahl deines Gatten frage nach seinen Vorfahren. 7. Gesundheit ist Voraussetzung auch für äußere Schönheit. 8. Heirate nur aus Liebe. 9. Suche dir keinen Gespielen, sondern einen Gefährten für die Ehe. 10. Du sollst dir möglichst viele Kinder wünschen. Erst bei drei oder vier Kindern bleibt der Bestand des Volkes sichergestellt.
Und so kam nach und nach der totalitäre Überwachungsstaat zustande, deren Auswüchse noch nicht voll und ganz absehbar waren.
Fortsetzung folgt in der nächsten Ausgabe.
Von Rolf von Ameln
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