Sanierung nach Plan 3 – Mehrwertsteuer? Hatten wir nicht bestellt! Von Zahlungsmoral und Liquiditätsproblemen
Selbst Hotels ohne jeden erkennbaren Ansatz von wirtschaftlichen Problemen sehen sich einer stetig schlechter werdenden Zahlungsmoral seitens ihrer Business- und Privatgäste / Kunden ausgesetzt. Zwei Beispiele sollen dafür symptomatisch stehen:
Privatgäste können im Gegensatz zu Geschäftskunden die gesetzliche Mehrwertsteuer (in Deutschland: für Logis 7% und für F & B 19% {Frühstück, Restaurant, Bar} nicht absetzen, bzw. mit der Vorsteuer verrechnen. „Angeregt“ durch TV-Werbung wo immer wieder mit „Mehrwertsteuer geschenkt“ geworben wird, glauben einige Gäste, dieses fragwürdige Verkaufsgebaren des Einzelhandels (Möbel-, Elektronik- Handelshäuser) auch in der Gastronomie / Hotellerie durchsetzen zu können. Ein befreundeter Kollege berichtete eines Tages völlig konsterniert, wie ein Veranstalter nach Abschluss seiner Veranstaltung mit über 100 Personen und nachfolgender Rechnungsbesprechung ziemlich dreist sagte: „Mehrwertsteuer? Hatten wir nicht bestellt!
Dass man als Hotelier bei einer derartigen Rechnungsbesprechung erst einmal völlig sprachlos ist, dass muss hier sicher nicht erläutert werden. Diese Basarmentalität ist aber kein Einzelfall und es gibt auch leider Kollegen, die sich derartiges entweder aus finanzieller Notlage oder mangelnder Courage bieten lassen. In unserem Beispiel musste der Kollege sogar den Rechtsweg für den vollständigen Rechnungsausgleich beschreiten. Nach dieser bitteren Erfahrung hat sicher auch dieser Hotelier vor ähnlichen Veranstaltungen von dem Gastgeber ein Deposit in Höhe des Forecasts genommen.
Gerade in der Privathotellerie ist es heute schon relativ normal, dass Preise für Veranstaltungen und Bankette aller Art auch von Privatpersonen verhandelt, besser sportlich gedrückt werden wollen. Die Medien tun dafür leider zu viel und vermitteln dem potentiellen Gastgeber, dass er unbedingt einen Preisnachlass erkämpfen soll. Die moralische Zwangssituation ist leicht erklärbar, denn der Gastgeber will auch in seinem Bekanntenkreis damit glänzen, dass er Preise hart und zu seinem Vorteil verhandelt hat.
Im Logisbereich wird dies exzessiv von Unternehmen aller Größenordnungen, sowohl in der Ketten- als auch in der Privathotellerie praktiziert. Mein Leitspruch für Veranstaltungen und Preisdiskussionen aller Art war immer: Wer Rabatte gibt, der hat vorher falsche Preise gemacht. Wenn über Preisnachlässe geredet wird, dann ausschließlich im Einzelfall und immer erst nach Prüfung der Kalkulation und des dann zu erwartenden Ergebnisses. Rabatte, egal in welcher Größenordnung wirken sich immer und sofort auf das Betriebsergebnis aus. Genau da sind wir bei der kaufmännischen Seite des Gastgebers. Viele Kollegen in der Privathotellerie sind glänzende Gastgeber, aber leider auch zu oft schwache Kaufleute. Der Glaube, dass diese Defizite der Steuerberater ausgleichen wird, führt schnell in wirtschaftliche Probleme, wenn es nicht einen monatlichen Jour fix für Beratungen zum Betriebsergebnis (KER & BWA) gibt.
Zimmerpreisberechnungen, saubere Kalkulationen für Speisen und Getränke sowie für Arrangements und Veranstaltungen sind die Grundvoraussetzung, um überhaupt Rabatte in Betracht zu ziehen. Die Frage nach dem tatsächlichen Selbstkostenpreis (Netto / Netto, also ohne Mwst. und ohne Frühstück) für ein leeres und ein belegtes Zimmer, Berechnungen zum Break Even-Point, also der Gewinnschwelle und die zwingend notwendigen Aufschläge im F & B- Bereich sind nun mal das kaufmännische 1 x 1 der Hotellerie. Nicht wenige leben diesbezüglich nach dem Prinzip Hoffnung und kopieren die Preise vom Nachbarn oder Mitbewerber und riskieren Ertragslücken. Externe Hilfe suchen die Wenigsten. Gesichtswahrung und Verschwiegenheit wird leider immer noch vor dem möglichen und machbaren Ausweg aus der Krise gelebt. Nur wenn der Hilfesuchende die Gewissheit hat, dass seine Probleme im Sinne eines Mandantengeheimnisses gewahrt werden, wird er sich offenbaren und seine Probleme offenlegen. Das aber ist die Grundlage für eine wirkliche externe Hilfe, ebenso natürlich zur Selbsthilfe.
Die bedenkliche und wie gezeigt auch teilweise kriminelle Zahlungsmoral einzelner Veranstalter wird aber sehr oft getoppt durch Verhaltensweisen einzelner Firmen, denen das Wohl des Hotels als Vertragspartner faktisch egal ist. Ein Verhalten nach dem Kodex hanseatischer Kaufleute kann man nur noch in den seltensten Fällen finden. Schade, dass dieses vorbildliche Geschäfts- und Sozialverhalten offenbar ausstirbt.
Im Normalfall werden Firmenpreise und Zahlungsmodalitäten im Herbst für das Folgejahr abgestimmt und als Firmen-Vertrag (Corporate Contracts) fixiert. Abhängig vom Buchungsvolumen, also der Zimmer-Anzahl je Tag etc. werden gestaffelte Preisnachlässe gewährt und deren Realisierung dann einmal im Quartal dem Vertrag gegenübergestellt. Kaum ein Hotelier traut sich, den Firmen, die ihre vertraglich vereinbarte Zimmer-Abnahme nicht erreicht haben, die Preise für den Rest des Jahres gemäß seiner Preis-Staffelung zu erhöhen. Hier beginnt devotes Handeln, weil er befürchtet, dass die Firma abspringt und zukünftig beim Mitbewerber ihre Zimmer bucht. Es braucht detaillierte Marktkenntnis, Courage und zugleich Fingerspitzengefühl für eine angemessene Reaktion.
Meine Erfahrungen waren, dass einige Firmen weggegangen sind, weil ich auf der Einhaltung des Vertrages bestand, aber nach ein bis zwei Jahren wiedergekommen sind. Der Preis ist eben nicht das einzige Argument für den Gast. Ambiente, Flair, Service, Freundlichkeit, Sauberkeit, Flexibilität, Restaurant- und Bar-Qualität usw. sind für den Business-Gast ebenso wichtig, wie für den Privatgast.
Die Zahlungsmoral in der deutschen Wirtschaft hat sich in den letzten 20 Jahren kontinuierlich verschlechtert. Ein Beispiel für eine besonders subtile Form davon ist die eigenmächtige Ausdehnung der vertraglich fixierten Zahlungsfristen. Da in einem Hotel im privaten Sektor, verglichen mit den internationalen Hotelketten und großen Kapitalgesellschaften nur kleine Gewinne erzielt werden, ist es üblich eine wochenweise Abrechnung der vertraglich vereinbarten bzw. der tatsächlich genutzten Zimmer vorzunehmen. Bevor dann die tatsächliche Zahlung erfolgt, sind allein durch die betrieblichen Abläufe beim Vertragspartner, für das Hotel schon mindestens zwei Wochen vergangen. Einige Firmen verlängern diese vereinbarten Zahlungsfristen eigenmächtig von wochenweiser Zahlung auf zunächst 14 Tage und dann auf 4 Wochen. Der Hotelier hat dann faktisch 5 – 6 Wochen auf sein Geld zu warten. Ein Beispiel soll diese Dramatik erläutern.
Eine Firma hat vertraglich 15 Einzelzimmer je Tag, 5 Tage in der Woche zum Sonderpreis von € 80,00 je Zimmer und Tag inkl. Frühstück gebucht.
15 x 5 x € 80,00 = € 6.000,00 / Woche
x 4 Wochen = € 24.000,00 / Monat
Der Hotelier soll nun faktisch € 24.000,00 ähnlich einem Kredit Monat für Monat vorfinanzieren. Ihm entstehen aber Kosten in fast gleicher Höhe, denn seine Gewinne sind marginal und gering einstellig und in einem Hotel in Zwangsverwaltung oder Insolvenz ohnehin nicht mehr vorhanden.
Hinzu kommt, dass ein Hotel in wirtschaftlicher Schieflage von seiner Hausbank keinen Kontokorrent- Kredit (Dispo für Firmen) erhält und somit diese Lücke aus der ohnehin schon grenzwertigen Liquidität aufbringen muss, um seinerseits Rechnungen zu begleichen. Die OPOS-Liste (offene Posten und Salden) wird länger und länger.
Eines der Hauptprobleme ist, dass deutsche Krankenkassen bereits zu Monatsbeginn, also weit vor der Lohnzahlung, ihre Beiträge in Höhe von ca. 40 % der Bruttolohnsumme (Krankenkasse, Rentenbeitrag, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Zusatzbeitrag f.d. Krankenkasse) kompromisslos abfordern. Zusammen mit der Lohn- und Mehrwertsteuer entsteht dem Hotel monatlich ein gewaltiger Kostenblock. Die Krankenkassen haben in Deutschland Inkasso-Recht und können bei fehlenden Zahlungseingängen eine Kontopfändung / Sperrung veranlassen und selbst Insolvenz für das Hotel beim Amtsgericht beantragen. Die Außenstände (Kreditoren) wie im Beispiel genannt, interessieren die Krankenkassen nicht.
Liquiditätsschwäche resultiert eben nicht nur aus zu geringem Umsatz gemessen an den Personalkosten, an falscher Pachtforderung (starr und am Kapitaldienst orientiert statt an der wirtschaftlichen Situation des Hauses), an fehlenden oder falschen Kalkulationen für den Zimmerpreis und die F & B- Preise, zu hohen Energiekosten, fehlender Innovation und Investitionen usw., sondern eben auch durch schlechte Zahlungsmoral, insbesondere seitens der Geschäftskunden und Großveranstalter. Ein gutes Mahnwesen hilft zwar, ist aber oft nur ein kleiner Trost, insbesondere in Bankgesprächen.
Jeder Hotelier muss für sich selbst entscheiden, ob er den durch ungenehmigte Dehnung der Zahlungsziele hervorgerufenen Handlungsdruck dulden will, oder sich besser von dieser Firma trennt. Wenn nur wenige Firmen und Geschäftskunden am Ort sind, dann fällt diese Entscheidung schwer, zumal dieser Umsatz für jedes Haus von großer Bedeutung ist. Mein Ansatz war immer, sich nicht erpressen oder von großen Namen in der Wirtschaft einschüchtern zu lassen und schnell Alternativen zu finden. Quid pro quo hat immer auch ein Zeitlimit.
Ich gehe zu 100 % mit Premier Minister Netanjahu, der von Journalisten nach den Gründen für das erfolgreiche wirtschaften Israels gefragt, sagte: „Verlieren war für Israel nie eine Option“.
Von Gerhard Werner Schlicke
(Alle Ereignisse beruhen auf wahren Begebenheiten, Namen von noch lebenden Personen wurden verfremdet oder aus Gründen der Diskretion weggelassen)
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