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Verbrennung der israelischen Staatsflagge muss unter Strafe gestellt werden

In den vergangenen Monaten wurden bei Demonstrationen [in Deutschland] leider immer wieder israelische Flaggen verbrannt. Dies ist vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verbrechen in Deutschland ein unerträglicher Zustand. Derartige antisemitische Ausschreitungen dürfen wir nicht hinnehmen.

Dr. Johannes Fechner, MdB, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Die Polizei ist deshalb aufgerufen, derartige Demonstrationen aufzulösen. Der Bundestag sollte darüber hinaus beschließen, die Verbrennung einer israelischen Flagge ausnahmslos unter Strafe zu stellen. Nach heutiger Rechtslage ist es nicht strafbar, wenn ein Demonstrant eine ihm gehörende Flagge verbrennt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat in einem von mir in Auftrag gegebenen Gutachten bestätigt, dass ein Straftatbestand verfassungsgemäß wäre, der das Verbrennen der israelischen Flagge außerhalb der engen Voraussetzungen des § 104 Abs. 1 StGB unter Strafe stellt. Denn die nationalsozialistischen Verbrechen schaffen eine besondere deutsche Verantwortung für das Ansehen Israels und die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Beides darf nicht einmal symbolisch durch eine Flaggenverbrennung gefährdet werden.

Mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes werde ich in der SPD-Fraktion dafür werben, das Verbrennen der israelischen Flagge ausnahmslos unter Strafe zu stellen.

Die WD-Studie Flaggenverbrennung können Sie hier lesen…

Dr. Johannes Fechner, MdB
Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

 

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Von am 30/03/2018. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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