Ein Berliner Landgericht entschied, dass es erlaubt sei den AFD-Politiker Wolfgang Gedeon als Holocaust-Leugner zu bezeichnen, es handle sich um eine verfassungsrechtlich geschützte Meinung.
Gedeon, der die Partei Alternative für Deutschland (AFD) im baden-württembergischen Landtag vertritt, hatte im vergangenen Frühjahr eine Verfügung gegen Josef Schuster, den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland erlassen, um ihm zu verbieten Gedeon als Holocaust-Leugner zu bezeichnen.
Schuster hatte dies Anfang 2016 öffentlich getan und in verschiedenen deutschen Medien darauf hingewiesen, dass Gedeon „die Dimensionen, die historische Bedeutung und die Klassifizierung des Holocaust trivialisiert und relativiert“ hat. Holocaustleugnung, Trivialisierung und Relativierung sind in Deutschland illegal.
Gedeons Versuch Schuster diese Aussage zu verbieten, wurde am Dienstag von einem Berliner Richter zurückgewiesen, berichtete die Jüdische Allgemeine. Gedeon kann die Entscheidung anfechten.
In einer Stellungnahme applaudierte Schuster dem Gericht zu einer Zeit, in der „der aggressive Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst.“
Im Gerichtssaal zitierte Schusters Anwalt Oliver Stegmann einen Text, den Gedeon unter dem Pseudonym WG Meister veröffentlicht hatte und in dem er sagte, er könne sich „eine eventuelle Änderung bestimmter Aspekte des Holocaust vorstellen, insbesondere wenn es um die Anzahl [der Ermordeten] geht, aber keineswegs eine Revision der gesamten Angelegenheit.“
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