Das Ministerialgesetz-Komitee wird am Sonntag einen Gesetzentwurf erörtern, der einen amtierenden Premierminister von kriminalpolizeilichen Ermittlungen befreien würde. Das Gesetz, das von Likud MK David Amsalem gefördert wird, soll breite Unterstützung in der Koalition haben, obwohl Staatsanwalt Avichai Mandelblit es ablehnt.
Das Gesetz würde nicht für die aktuellen Fälle gegen Premierminister Benjamin Netanyahu gelten, aber es würde die Polizei daran hindern, eine neue Untersuchung gegen ihn einzuleiten. Im Fall eines amtierenden Premierministers der eines Fehlverhaltens verdächtigt wird, wäre es Sache der Knesset, ihn aus dem Amt zu entbinden und einen neuen Premierminister zu wählen.
Der Gesetzentwurf wurde vor einigen Monaten von MK Amsalem vorgelegt, wurde aber nicht zur Gesetzgebung freigegeben, da die Koalition dagegen war. Angesichts der jüngsten Spannungen zwischen Netanyahu und der Polizei wegen der Unzulänglichkeiten bei den Ermittlungen gegen ihn erklärte Amsalem, dass es eine sehr gute Chance gäbe, dass die Abstimmung sowohl vom Komitee als auch in der Knesset übernommen werde.
„Es gibt eine Gruppe die sich in diesem Land gebildet hat, um den Premierminister außer Dienst zu stellen“, sagte Amsalem. „Es ist eine Besessenheit, ähnlich wie sie Gruppen in Ländern der Dritten Welt einsetzen. In den vergangenen 20 Jahren wurde jeder Premierminister untersucht, was dem Staat geschadet hat. Die derzeitige Situation ist unerträglich. Diejenigen, die die Führung des Landes ändern wollen, müssen dies an der Wahlkabine tun, nicht über die Polizei.“
In einer Erklärung am Freitag sagte Staatsanwalt Mandelblit, dass er sich in der Vergangenheit gegen das Gesetz ausgesprochen habe und er sich immer noch dagegen wende.
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.
Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!
Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.