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Deutschland mietet in Israel bewaffnete Drohnen

Ein deutsches Gericht hat am Mittwoch ein rechtliches Ersuchen des US-Waffenhersteller General Atomics abgewiesen, um Deutschlands Pläne zu durchkreuzen bewaffnete Drohnen von der Israel Aerospace Industries zu Mieten.

Anfang des vergangenen Jahres verkündete die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, dass die Bundeswehr die Heron TP-Drohnen für etwa 580 Millionen Euro von Israel pachten würde. Damit entschied sie sich, nicht die Predator B-Drohnen von General Atomics oder der RUAG in der Schweiz zu kaufen, was Proteste von beiden Firmen zur Folge hatte.

General Atomics hat seinen Kampf gegen Deutschlands Kartellbehörde dann vor Gericht gebracht mit der Begründung, dass sie die Klage eingebracht hätten“ um sicherzustellen, dass diese Beschaffung als fairer und offener Wettbewerb durchgeführt wird; Damit das Bundesministerium der Verteidigung, sich die technologisch überlegenere und kostengünstigstigere Lösung sichert.“

Das Oberste Gericht in Düsseldorf, das die Beschwerde am Mittwoch abgewiesen hat, war die letzte Instanz in diesem Fall.

Richter Heinz-Peter Dicks sagte, das Urteil sei sofort wirksam und meinte, Deutschland könne jetzt Drohnen beschaffen, wie es geplant war.

Von der Leyen sagte Ende 2013, um das Militär nach 25 Jahren Kürzung wieder aufzubauen bedürfe es drei größeren Rüstungsprogrammen – ein Raketenabwehrprogramm in Höhe von 5 Mrd. Euro, eine neue Drohne und das MKS 180-Kriegsschiff – deren Anschaffungen sich aber in den letzten Monaten verzögert hatten.

Der Drohnen-Leasing-Plan mit Israel ist als Zwischenmaßnahme vorgesehen, bis die EU ihre eigene Drohne entwickelt hat. Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien planen bis 2025, gemeinsam eine Drohne zu entwickeln.

 

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Von am 02/06/2017. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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