Vor der ersten Lesung des Gesetzes gegen Hassbotschaften und strafbare Inhalte im Internet am Freitag (19.6.) warnt Reporter ohne Grenzen (ROG) vor einem gefährlichen Schnellschuss, der das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte. Das Gesetz privatisiert die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit veröffentlichter Beiträge in sozialen Netzwerken und verlagert sie in unzulässiger Weise auf deren Mitarbeiter. ROG ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, das Gesetz in der vorgelegten Form abzulehnen und im Dialog mit Zivilgesellschaft und Unternehmen Regelungen zu erarbeiten, um strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken wirksam zu bekämpfen ohne dabei den Rechtsstaat zu beschädigen. In einer ausführlichen Stellungnahme erläutert ROG, warum der Gesetzentwurf abzulehnen ist (http://t1p.de/1p75).
„Dieses Gesetz macht Mitarbeiter sozialer Netzwerke zu Richtern über die Meinungsfreiheit“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Strafbare Inhalte im Netz müssen bekämpft werden, aber das muss vereinbar bleiben mit dem Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit. Eine derart komplexe Frage mitten im Wahlkampf in kürzester Zeit regeln zu wollen, hat mit verantwortungsvoller Gesetzgebung nichts mehr zu tun. Dass den Abgeordneten am Ende der Legislaturperiode de facto nur wenige Tage bleiben werden, um über ein Gesetz mit so weitreichenden Folgen zu entscheiden, ist blanker Hohn.“
GESETZGEBUNG IN ALLER EILE
Am 5. April hatte die Bundesregierung auf Initiative des Justizministeriums den Entwurf für ein so genanntes Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen (http://t1p.de/fkyj). Es verpflichtet soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen, sonstige „rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Bei Verstößen droht das Gesetz verantwortlichen Personen mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro, die betroffenen Unternehmen können mit bis zu 50 Millionen Euro belangt werden. Unter das Gesetz fallen soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram und Youtube.
Nach der ersten Lesung am kommenden Freitag (19.5.) berät der Bundestag erst wieder über den Entwurf, nachdem die so genannte Stillhaltefrist der Europäischen Kommission verstrichen ist, in der die Mitgliedstaaten prüfen, ob das geplante Gesetz Auswirkungen auf den gemeinsamen europäischen digitalen Binnenmarkt hat. Sie endet am 28. Juni, zwei Tage später tritt das Parlament in seiner jetzigen Form zum letzten Mal zusammen. Innerhalb kürzester Zeit muss also der Rechtsausschuss des Bundestages über das Gesetz beraten und die Abgeordneten müssen in zweiter und dritter Lesung entscheiden. Auf diese Weise eine kenntnisreiche Debatte zu führen und ein sachlich fundiertes Gesetz auf den Weg zu bringen, hält Reporter ohne Grenzen für illusorisch. Eine ausführliche Stellungnahme (http://t1p.de/1p75) zum Gesetzentwurf hat ROG am 19. April an den Rechtsausschuss, die netzpolitischen Sprecher aller Fraktionen sowie an das Justizministerium verschickt, auf dessen Initiative das Gesetz zurückgeht.
GEFAHR AUSUFERNDER SPERRUNGEN VON INHALTEN
In der Begründung für die Gesetzesinitiative werden vage und rechtlich nicht klar definierte Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „strafbare Falschnachrichten“ angeführt, die sich aus den in der öffentlichen Diskussion verwendeten Begriffen „Hate Speech“ und „Fake News“ ableiten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist breit ausgelegt, wobei die beispielhaft angeführten Straftatbestände keiner erkennbaren Systematik folgen. (http://t1p.de/xdoy) Zudem soll das Gesetz auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten – eine schwammige und willkürlich auslegbare Formulierung, die Spielraum für eine unverhältnismäßig breite Interpretation lässt.
Durch strenge Zeitvorgaben und die Androhung hoher Bußgelder birgt das neue Gesetz die Gefahr, dass soziale Netzwerke in Zukunft übermäßig Inhalte blockieren. Indem die Betreiber aus Angst vor Strafe in jedem Fall rechtmäßig handeln wollen, könnten sie sie im Zweifel auch journalistische Artikel oder Meinungsäußerungen löschen, bei denen nicht abschließend geklärt ist, ob sie rechtswidrig sind oder nicht. Über die Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen müssen jedoch unabhängige Gerichte entscheiden, keinesfalls darf diese Aufgabe an kommerzielle Unternehmen ausgelagert werden.
Bedenklich ist außerdem, dass der Gesetzentwurf „Hasskriminalität“ ebenso behandelt wie „strafbare Falschnachrichten“. Während es in Fällen offensichtlicher „Hasskriminalität“ geboten sein kann, Beiträge schnell zu sperren, um Schaden vom demokratischen Diskurs abzuwenden, ist die Prüfung angeblicher Falschnachrichten deutlich komplexer. Wenn Mitarbeiter sozialer Netzwerke fortan den Wahrheitsgehalt von Informationen unter hohem Zeitdruck prüfen sollen, werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch journalistische Berichte löschen, deren Quellen nicht öffentlich zugänglich sind und deren Richtigkeit deshalb nicht bewiesen werden kann.
INHALTSFILTER ALS EFFEKTIVE ZENSURINSTRUMENTE
Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zur Einführung so genannter Inhaltsfilter. Das sind digitale Systeme, die online gestellte Inhalte in Bruchteilen von Sekunden analysieren und dann gegebenenfalls an allen verfügbaren Stellen löschen. Dies kann zur Folge haben, dass Menschen bestimmte Inhalte nicht mehr veröffentlichen können, obwohl sich keine juristische Instanz damit auseinandergesetzt hat, ob deren Inhalt strafbar ist oder nicht. So können zum Beispiel Rekrutierungsvideos der Terrororganisation „Islamischer Staat“ objektiv rechtswidrig sein. Wenn sich Journalisten aber damit kritisch auseinandersetzen, kann es rechtens und aus demokratischer Perspektive wünschenswert sein, solches Material auszugsweise zu zeigen.
Inhaltsfilter sorgen jedoch dafür, dass auch solche journalistischen Berichte automatisch gelöscht würden, weil sie Material enthalten, das in anderen Fällen als rechtswidrig eingestuft wurde. Es sind leistungsstarke Zensurinstrumente, mit denen die Verbreitung bestimmter Inhalte effektiv verhindert werden kann. Sie werden bisher gegen Kinderpornografie und nicht näher definierte „Terrorpropaganda“ eingesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden sie auf weitere Straftatbestände ausgedehnt, die unzureichend eingegrenzt sind.
Laut Gesetzentwurf müssen die Betreiber eines sozialen Netzwerks nach einer Beschwerde sowohl den Beschwerdeführer als auch den betroffenen Nutzer über ihre Entscheidung informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Nutzer gerichtlich gegen die Sperrung von Inhalten vorgehen können. Das wahrt jedoch ihr Recht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend. Gerichte sollten im Vorhinein über die Sperrung fraglicher Inhalte entscheiden. Wenn Nutzer erst im Nachhinein widersprechen können, um dann gegebenenfalls Monate oder Jahre später eine Gerichtsentscheidung zu erwirken, dürften die fraglichen Inhalte in vielen Fällen längst nicht mehr relevant sein. (http://t1p.de/b6ko).
PROTEST AUS DER GESELLSCHAFT
Reporter ohne Grenzen hat bereits Anfang April zusammen mit einer breiten Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten vor den katastrophalen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Meinungsfreiheit gewarnt und eine gemeinsame “Deklaration für die Meinungsfreiheit” veröffentlicht (http://t1p.de/ryae, http://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/). Am 28. April traf sich das das Bündnis zu einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen, um seine Sorgen um die Auswirkungen des Gesetzes auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck zu bringen (http://t1p.de/nskq).
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten.
Quelle: Reporter ohne Grenzen
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