Die „Hamburger Nachrichten“ schreiben in der Ausgabe von Mittwoch, 9. November 1938:
Grünspan spielt den Knaben David. Das Verhör des jüdischen Mordbuben – Die französische Presse erkennt den Ernst der Judenfrage.
Paris, 9. November: Gestern Abend hat der Mörder Grynspan das Wort gehabt, und unterstützt von zwei jüdischen Rechtsanwälten hat der grüne Judenjunge Grynspan den Hirtenknaben David gespielt, der sein Volk und seine Familie retten wollte. „Ich hatte niemanden, aber ich habe gehandelt, um meine Familie und mein Volk zu retten, die der Quälerei unterworfen sind. Gewiß, ich bereue meine Tat, aber nur als Tat an sich; aber ich hatte kein anderes Mittel, um zu handeln.“ Der Angeklagte erzählte dann die Geschichte seiner Eltern, die an der Grenze abgeschoben worden sind. Herschel Grynspan wurde dabei ganz lyrisch und teilte mit, daß er sich höchst persönlich zweimal an den sehr humanen Präsidenten Roosevelt gewandt habe, um ein Asylrecht für sich und seine Eltern zu erhalten.
Wir können über den Rest der Ausführung Herschel Grynspans hinweggehen; aber eins ist ihm nicht gelungen, Frankreich in diesem Falle wieder gegen Deutschland auszuspielen. Er mußte kleinlaut zugeben, daß er auch in Frankreich kein Asylrecht erhalten hat. Onkel und Tante Grynspan, die gestern ebenfalls verhaftet worden sind, haben erklärt, sie hätten doch dem Jungen ein Obdach nicht verweigern können. Das ganze Auftreten Grynspans zeigt, daß der ehemalige Schüler der Frankfurter Rabbinerschule offenbar in der Zeit in Paris dazu benutzt hat, um sich zum Fanatiker machen zu lassen, und es ist wirklich schwer vorstellbar, daß ein solches Individuum außerhalb jeder Berührung mit der mit den gewerbsmäßigen Hetzkreisen in Paris gelebt hat.
Jedenfalls beeilen sich heute alle jüdischen Organisationen, den Mörder von sich abzuschütteln. Natürlich! Die Firma „Jüdisches Lebensrecht“, die Herr Leache führt, behauptet, daß sie nicht an dem Attentat moralisch beteiligt sei. Der Mörder sei der Organisation gänzlich unbekannt und die Zeitung „Jüdisches Lebensrecht“ habe immer gegen Einzalanschläge gekämpft. Dieser goldige Satz bedeutet, daß man nicht so sehr gegen Massenanschläge gegen das deutsche Volk ist, mit anderen Worten gegen einen Krieg. Auch der Verband jüdischer Gemeinschaften in Frankreich verurteilt das Attentat, das nur dazu führen werde, die Lage der Juden in Deutschland noch zu verschlimmern.
Dieser Verband hält es für nötig, an Frankreichs Adresse einige Komplimente zu richten, weil Frankreich allen „Unterdrückten“ – gemeint sind die unterdrückten Grynspane – eine freiwillige Aufnahme gewährt habe. auch das ist natürlich falsch. Diese Lobredereien ziehen nicht mehr recht, denn in jeder Pariser Morgenzeitung wird heute die Frage der lästigen Ausländer und der ausländischen Beteiligung an der französischen Verbrecherwelt aufgeworfen. Selbst das „Oudre“, die Pariser Vossische Zeitung, macht den Versuch, sich dagegen zu wehren, daß aus dem Asylland Frankreich ein Misthaufen gemacht werde. Aus dieser Stellungnahme der Presse kann man sehen, daß der jüdische Schmus, der in üblicher Weise serienmäßig hergestellt wird, diesmal nicht mehr zieht, und daß die Franzosen sich der Frage ernster widmen, nachdem sie bisher planmäßig eingeschläfert worden sind.
Und auf Seite zwei titelt das Blatt: Berliner Juden entwaffnet. Scharfe Maßnahmen des Polizeipräsidenten – 4200 Waffen sichergestellt.
Berlin, 9. November: Aus Anlaß des jüdischen Mordanschlages in der deutschen Botschaft in Paris gibt der Polizeipräsident von Berlin der Öffentlichkeit das vorläufige Ergebnis bekannt, daß eine allgemeine polizeiliche Entwaffnung der Juden Berlins, die in den letzten Wochen in Angriff genommen wurde, bisher gehabt hat. Der Polizeipräsident hat sich, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Reichshauptstadt aufrecht zu erhalten, auf Grund einiger Einzelfälle veranlaßt gesehen, eine Waffenkontrolle bei der jüdischen Bevölkerung Berlins durchzuführen. Dies ist den Juden durch die Polizeireviere kürzlich zur Kenntnis gebracht worden, worauf – von wenigen ausnahmen abgesehen, bei denen ein ausdrückliches Verbot des Waffenbesitzes ausgesprochen werden mußte – die in jüdischem Besitz bisher befindlichen Waffen bei der Polizei von den Juden, die keinen Waffenschein haben, freiwillig abgegeben wurden.
Das vorläufige Ergebnis zeigt deutlich, welche Unmenge von Waffen sich noch bei den Juden Berlins bisher befanden und noch befinden. Die Aktion erzielte bis zum heutigen Tage die Sicherstellung von 2569 Stich- und Hiebwaffen, 1702 Schußwaffen und rund 20.000 Schuß Munition. Sofern nach Abschluß der Waffenaktion noch ein Jude im Besitz einer Waffe angetroffen wird, wird der Polizeipräsident in jedem einzelnen Falle mit größter Strenge vorgehen. Die Aktion ist schon seit längerem im Gange, steht also in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Pariser Mordanschlag. Es ist in der Tat eine befremdliche Vorstellung, daß in der Hauptstadt des Deutschen Reiches noch bis jetzt das Judentum über eine derart starke Bewaffnung verfügen konnte.
Es handelt sich bei den sichergestellten Waffen um den Besitz solcher Personen, die nicht über einen gültigen Waffenschein verfügen. Es ist keineswegs so, daß unter gegebenen Umständen einem Juden bisher der besondere Schutz einer Waffenerlaubnis verweigert wäre. Die hier sichergestellten Waffen beweisen, daß es sich bei ihren Besitzern um solche Personen gehandelt hat, die aus illegalen Gründen auf den Besitz von Waffen Wert legten. Der Tatbestand kollektiver Kriminalität ist hier in beispiellosem Umfange erfüllt.
Wie brutal das Regime zuschlug, belegen beschlagnahmte Dokumente der 7th US Army aus Würzburg:
Abschiften aus Akten der Staatspolizeistelle Würzburg
A b s c h r i f t – F e r n s c h r e i b e n
Berlin Nue 243 404 9.11. 23.55 – Se –
An alle Staapoleitstellen – an Leiter oder Stellvertreter – Dieses Fs. ist sofort und auf dem schnellsten Wege vorzulegen.
G E H E I M
1.) Es werden in kürzester Frist in ganz Deutschland Aktionen gegen Juden, insbesondere gegen deren Synagogen stattfinden. Sie sind nicht zu stören, jedoch ist im Benehmen mit der Ordnungspolizei sicherzustellen, daß Plünderungen und sonstige besondere Ausschreitungen unterbunden werden können.
2.) Sofern sich in Synagogen wichtiges Archivmaterial befindet ist dieses durch sofortige Maßnahmen sicherzustellen.
3.) Es ist vorzubereiten die Festnahme von etwa 20 bis 30 000 Juden im Reiche. Es sind auszuwählen vor allem vermögende Juden. Nähere Anordnungen ergehen noch im Laufe dieser Nacht.
4.) Sollten bei den Aktionen Juden im Besitze von Waffen angetroffen werden, so sind die schärfsten Maßnahmen durchzuführen. Zu den Gesamtaktionen können herangezogen werden, Verfügungstruppen der SS, sowie allgemeine SS. Durch entsprechende Maßnahmen ist die Führung der Aktionen durch die Stapo auf jeden Fall sicherzustellen. Plünderungen, Diebstähle usw. sind auf jeden Fall zu verhindern. Für die Sicherstellung von Materialien ist sofort mit der zuständigen SD. Ober- und Unterabschnitten – Führung Verbindung aufzunehmen.
Zusatz für Stapo Köln: In der Synagoge Köln befindet sich besonders wichtiges Material. Dies ist duch schnellste Maßnahmen im Benehmen mit SD. sofort sicherzustellen.
– Gestapo roem. 2 Müller –
Und als weiteres Dokument der Scheinheiligkeit das nächste Fernschreiben:
Blitz München 47 767 10.11.38 0120 – Chu -.
An alle Stapoleit- und Stapostellen, an alle SD.OA. und alle UA.
-Blitz, dringend, sofort vorlegen!
Dringend sofort dem Leiter oder seinem Stellvertreter vorlegen.
Betrifft: Maßnahmen gegen Juden in der heutigen Nacht.
Auf Grund des Attentates gegen den Leg. Sekr. v.Rath in Paris sind im Laufe der heutigen Nacht – 9./10.11.38 – im ganzen Reich Demonstrationen gegen Juden zu erwarten. Für die Behandlung dieser Vorgänge ergehen folgende Anordnungen:
1.) Die Leiter der Staatspolizeistellen oder ihre Stellvertreter haben sofort nach Eingang dieses Fernschreibens mit den für ihren Bezirk politischen Leitungen- Gauleitung oder Kreisleitung – fernmündliche Verbindung aufzunehmen und eine Besprechung über die Durchführung der Demonstrationen zu vereinbaren, zu der der zuständige Inspekteur oder Kommandeur der Ordnungspolizei zuzuziehen ist. In dieser Besprechung ist der Politischen Leitung mitzuteilen, daß die Deutsche Polizei vom Reichsführer der SS. und Chef der Polizei die folgenden Weisungen erhalten hat, denen die Maßnahmen der Politischen Leitung zweckmäßig anzupassen wären:
a) Es dürfen nur solche Maßnahmen getroffen werden, die keine Gefährdung deutschen Lebens oder Eigentums mit sich bringen (z.B. Synagogenbrände nur, wenn keine Brandgefahr für die Umgebung ist).
b) Geschäfte und Wohnungen von Juden dürfen nur zerstört, nicht geplündert werden. Die Polizei ist angewiesen, die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen und Plünderer festzunehmen.
c) In Geschäftsstraßen ist besonders darauf zu achten, daß nichtjüdische Geschäfte unbedingt gegen Schäden gesichert werden.
d) Ausländische Staatsangehörige dürfen – auch wenn sie Juden sind – nicht belästigt werden.
2.) Unter der Voraussetzung, daß die unter 1) angegebenen Richtlinien eingehalten werden, sind die stattfindenden Demonstrationen von der Polizei nicht zu verhindern, sondern nur auf Einhaltung der Richtlinien zu überwachen. –
3.) Sofort nach Eingang dieses Fernschreibens ist in allen Synagogen und Geschäftsräumen der jüdischen Kultusgemeinden das vorhandene Archivmaterial polizeilich zu beschlagnahmen, damit es nicht im Zuge der Demonstrationen zerstört wird. Es kommt dabei auf das historisch wertvolle Material an, nicht auf neuere Steuerlisten usw. Das Archivmaterial ist an die zuständigen SD-Dienstellen abzugeben.
4.) Die Leitung der sicherheitspolizeilichen Maßnahmen hinsichtlich der Demonstrationen gegen Juden liegt bei den Staatspolizeistellen, soweit nicht die Inspekteure der Sicherheitspolizei Weisungen erteilen. Zur Durchführung der sicherheitspolizeilichen Maßnahmen können Beamte der Kriminalpolizei sowie Angehörige des SD., der Verfügungstruppe und der allgemeinen SS zugezogen werden. –
5.) Sobald der Ablauf der Ereignisse dieser Nacht die Verwendung der eingesetzten Beamten hierfür zuläßt, sind in allen Bezirken so viele Juden – insbesondere wohlhabende – festzunehmen, als in den vorhandenen Hafträumen untergebracht werden können. Es sind zunächst nur gesunde, männliche Juden nicht zu hohen Alters festzunehmen. Nach Durchführung der Festnahme ist unverzüglich mit den zuständigen Konzentrationslagern wegen schnellster Unterbringung der Juden in den Lagern Verbindung aufzunehmen. Es ist besonders darauf zu achten, daß die auf Grund dieser Weisung festgenommenen Juden nicht mißhandelt werden.
6.) Der Inhalt dieses Befehls ist an die zuständigen Inspekteure und Kommandeure der Ordnungspolizei und an die SD-Ober- und Unterabschnitte weiterzugeben mit dem Zusatz, daß der Reichsführer SS. und Chef der Deutschen Polizei diese polizeilichen Maßnahmen angeordnet hat. Der Chef der Ordnungspolizei hat für die Ordnungspolizei einschließlich der Feuerlöschpolizei entsprechende Weisungen erteilt. In der Durchführung der angeordneten Maßnahmen ist strengstes Einvernehmen zwischen der Sicherheitspolizei und der Ordnungspolizei zu wahren.
Der Empfang dieses Fernschreibens ist von den Stapoleitern oder seinen Vertretern durch FS an das Geheime Staatspolizeiamt – z.Hd. d. SS-Standartenführers M ü l l e r – zu bestätigen.
gez. H e y d r i c h SS-Gruppenführer
In heutigen Tagen wissen die Deutschen, was wirklich in der sogenannten „Reichs-Kristallnacht“ geschehen ist; – aber das wird immer noch verdrängt. Mit der unrühmlichen Vergangenheit des Reiches eines Adolf Hitler hat die Mehrheit „abgeschlossen“.
Von Rolf von Ameln
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