Meine Seite

Abonnieren

  • Subscribe via Email
  • Facebook
  • Twitter

Die Balfour-Deklaration wird 99 Jahre alt

Am 2. November 1917 erklärte der damalige britische Außenministers Lord Arthur James Balfour in einem Schreiben an die Führer der zionistischen Bewegung im Namen seiner Regierung die Zustimmung zur Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina, was die damalige Bezeichnung der geographischen Region war und keine politische Einheit bezeichnete.

Lord Balfour und die Deklaration

Lord Balfour und die Deklaration

Die Balfour-Deklaration war eine der ersten öffentlichen Erklärungen eines bedeutenden internationalen Akteurs, in der das Recht des jüdischen Volks auf die Wiedererrichtung seiner Souveränität in seiner nationalen Heimstatt anerkannt wurde. Das Land Israel ist seit Jahrtausenden die Heimat des jüdischen Volks, welches dort kontinuierlich präsent war.

Nach der Erklärung von Lord Balfour folgte die weitere internationale Anerkennung des jüdischen Rechts auf eine nationale Heimstatt im Land Israel. Am bedeutendsten ist hierbei die Aufnahme der Deklaration in das Völkerbundmandat für Palästina, mit dem die Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen Großbritannien damit beauftragte, die Balfour-Deklaration umzusetzen. Der Völkerbund überführte damit eine politische Erklärung in eine rechtlich verbindliche Verpflichtung, die von der internationalen Gemeinschaft insgesamt angenommen wurde.

Quelle: Außenministerium/Botschaft des Staates Israel

 

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.

Von am 01/11/2016. Abgelegt unter Naher-Osten. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!

Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.