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Was „Der Alemanne“ in seiner Ausgabe von Freitag, dem 5. Januar 1940 zu berichten wusste – Pure Nazipropaganda

Was die Presse an Meldungen der Bevölkerung zukommen ließ, mögen einige Ausschnitte aus der Zeitung „Der Alemanne“ zeigen, der in Freiburg erschienen ist und vom Kriegsjahr 1940 berichtet.

So titelt man auf Seite zwei: In zehn Minuten abgeschossen. Deutsche Jäger vernichten ein britisches Kampfflugzeug in der Nähe von Aachen.

Der Alemanne", Ausgabe Freitag, 5. Januar 1940. Foto: Archiv/RvAmeln

Der Alemanne“, Ausgabe Freitag, 5. Januar 1940. Foto: Archiv/RvAmeln

Berlin, 4. Januar. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: „Im Westen zwischen Mosel und Westerwald etwas stärkeres Artilleriestörungsfeuer als an den Vortagen. auch die Spähtrupptätigkeit war reger. Die Luftwaffe führte Erkundungsflüge gegen Frankreich und über der Nordsee durch. Ein britisches Kampfflugzeug wurde Mittwoch früh in der Gegend von Aachen nach Ueberfliegen luxemburgischen Staatsgebietes von einem deutschen Jagdflieger gestellt und nach kurzer Verfolgung abgeschossen, ehe es über die deutsch-belgische Grenze hin entkommen konnte. Das zertrümmerte Flugzeug liegt in Grenznähe auf belgischem Gebiet.“

DNB. (PK) Es vergeht fast kein Tag, an dem der Engländer nicht versucht, die deutsche Grenze zu überfliegen. Aber immer wieder muß er, der an sich tapfere Gegner, der Ueberlegenheit deutscher Jäger weichen und kann die ihm gestellte Aufgabe nicht erfüllen, weil die deutsche Abwehr ihm Einhalt gebietet. So wurde am Mittwoch am Westwall ein englischer Bomber vom Typ Blenheim abgeschossen. Ueber diesen neuerlichen Abschuß und Erfolg unserer Jäger erfahren wir folgendes: Eine Kette deutscher Jäger flog um die zehnte Morgenstunde des Mittwoch am Westwall Sperre. Der Führer der ersten Maschine bemerkte plötzlich eine Maschine 500 Meter über sich, die er sofort einwandfrei als feindliches Flugzeug erkannte. Durch ein verabredetes Zeichen machte er seine Kameraden auf die feindliche Maschine aufmerksam. Sie nahmen nun sofort den Engländer an. Der Gegner wehrte sich tapfer und versuchte, dem deutschen Angriff durch fliegerisches Können zu entgehen, aber die Wendigkeit unserer Messerschmitt, verbunden mit dem fronterfahrenen Fliegen unserer Jäger, unterband jede Disposition des Engländers. Im Verlauf von zehn Minuten war der Kampf entschieden. Der Engländer war schwer getroffen. Er sackte aus der großen Höhe im Steilflug ab. Es muß gesagt werden, daß er in dieser schwierigen Kampflage noch versuchte, die nahe belgische Grenze zu erreichen. Die deutschen Jäger drehten nach Abschuß vor der Grenze wieder ihrem Heimatort zu, während die englische Maschine auf belgischem Boden zerschellte. Auch dieser neue Erfolg unserer Jäger ist wieder ein Beweis dafür, daß die deutschen Grenzen durch die Abwehr unserer Luftwaffe unüberwindlich sind. Wie lange noch will das englische Volk seine besten Flieger opfern?

(Diese angebliche Fairness, dass man den Engländer als tapfer bezeichnete, änderte sich schon sehr bald in der Luftschlacht um England. Anm.d.Verf.)

Britischer Zerstörer gesunken: Die „Viscount“ Ende v.J. in der Nordsee auf eine Mine gelaufen.

Rom, 4. Januar. Nach einer Meldung des italienischen Rundfunks vom 30. Dezember v.J. ist der britische Zerstörer „Viscount“ in der Nordsee auf eine Mine gelaufen und gesunken. Der Zerstörer hat eine Wasserverdrängung von 1120 Tonnen und eine Geschwindigkeit von 35 Seemeilen. Seine Bestückung besteht aus vier 10,2-cm Geschützen, sechs Torpedorohren, vier Mgs. und Flak. Er stammt aus dem Baujahr 1917/18. Nach einer Meldung aus Amsterdam ist der schwedische Dampfer „Sparton“ (2475 Tonnen) an der schottischen Nordküste untergegangen. Das Schiff sank innerhalb einer Minute. Elf Mann der Besatzung wurden von einem Rettungsboot aufgenommen. Dem „Telegraf“ zufolge, wird der estländische Dampfer „Agu“ (2200 Tonnen) seit dem 3. Dezember v.J. vermißt. Man befürchtet, daß das Schiff auf eine Mine gelaufen ist. Der englische Dampfer „Ardangorm“ (5200 Tonnen) ist an der Küste von Cornwall aufgelaufen. Das Schiff hat Notsignale ausgesandt. An der irischen Küste ist der Frachtdampfer „Athelbeach“ (6568 Tonnen) ebenfalls auf Grund gelaufen.

Interessant wird es auf Seite drei, wo „Der Alemanne“ titelt:

Im Zuchthaus gibt es kein Radio. Strenge Strafe gegen Hamburger Gastwirt für Abhören ausländischer Sender.

"Der Alemanne" und Hitler bei einem Soldatenbesuch mit der Unterschrift: Der beste Kamerad seiner Soldaten. Foto: Archiv/RvAmeln

„Der Alemanne“ und Hitler bei einem Soldatenbesuch mit der Unterschrift: Der beste Kamerad seiner Soldaten. Foto: Archiv/RvAmeln

Hamburg, 4. Januar. Die Kammer II des Hanseatischen Sondergerichtes bestrafte den 52 Jahre alten Gastwirt Friedrich Rieck aus Hamburg wegen fortgesetzten absichtlichen Abhörens ausländischer Sender auf Grund der Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1. September vorigen Jahres mit drei Jahren Zuchthaus. Der Angeklagte, der in der Hafengegend eine Gastwirtschaft betrieb, in der tagsüber ein starker Verkehr herrschte, hat, wie er eingestehen mußte, in den Monaten September und Oktober 1939 bis zu seiner Festnahme in seinem Lokal ausländische Rundfunksender abgehört. Durch Zufall will er beim Rundfunkempfang auf den Sender Toulouse gekommen sein, gab sich dessen Lügenmeldungen bereitwillig hin und bemühte sich dann, weitere ausländische Sender mit seinem alten Empfangsgerät zu bekommen. Er machte sich Notizen über die Sendezeiten ausländischer Sender, damit er „immer genau im Bilde“ war. Diese Notizen wurden bei seiner Festnahme in seinem Besitz gefunden. Er hörte die Meldungen der feindlichen Lügenpropaganda nicht allein, sondern auch in Gegenwart dritter Personen, schaltete aber sofort ab, sobald ein fremder Gast sein Lokal betrat. Er war sich also der Strafbarkeit seines Tuns vollkommen bewußt. Nach der Auffassung des Sondergerichtes, die auf der Beweisaufnahme fußt, handelt es sich bei dem Treiben des Angeklagten um ein ganz systematisches Abhören ausländischer Sender, so daß man von einem sehr schweren Fall eines solchen Verbrechens gegen die Volksgemeinschaft sprechen kann. Es besteht auch der dringende Verdacht, daß der Angeklagte das Gehörte auch weiterverbreitet hat, aber ein sicherer Nachweis ließ sich in dieser Beziehung nicht führen, so daß seine Verurteilung auf § 2 der Verordnung vom 1. September v.J. wegen vorsätzlichen Weiterverbreitens nicht erfolgte. Aber das, was der Angeklagte nachgewiesenermaßen getan, war schon schwer und verwerflich genug, um die Zuchthausstrafe zu rechtfertigen.

Die Lebensmittelzuteilung vom 15. Januar bis 11. Februar 1940

Berlin, 4. Januar. In der Lebensmittelzuteilungsperiode vom 15. Januar bis 11. Februar 1940 bleiben, wie das Reichsernährungsministerium mitteilt, die Rationssätze für Brot, Fleisch, Butter, Margarine, Schmalz, Milch, Marmelade, Zucker und Nährmittel gegenüber den allgemeinen Rationen der vorhergehenden Zuteilungsperiode unverändert, selbstverständlich unter Fortfall der wie angekündigt nur im Dezember gewährten Weihnachtszulagen. Mit Rücksicht auf den jahreszeitlichen Tiefstand der Milcherzeugung und die starke Ausweitung des Verbrauchs an entrahmter Frischmilch gelangen auch weiterhin als Vier-Wochen-Rationen für Käse und Quarg 3/8 Pfund Käse oder 3/4 Pfund Quarg zur Verteilung. Als Sonderzuteilung werden erstmalig 250 Gramm Hülsenfrüchte auf die Abschnitte 28/29 der Nährmittelkarte, deren Format den der übrigen Lebensmittelkarten angeglichen worden ist, ausgegeben. Die Bestellscheine sämtlicher Lebensmittelkarten sind in der Woche vom 7. bis 13. Januar bei den Verteilern abzugeben. Lediglich bei den Fettkarten ist der Bestellschein für Schmalz, Speck und Talg nicht abzugeben. Hier soll der Bezug freizügiger gestaltet werden. Nähere Einzelheiten werden noch veröffentlicht. Zur Erleichterung der Verpflegung in Kindertagesstätten erhalten Kinder von drei bis sechs Jahren zwei Milchkarten zu je 1/4 Liter an Stelle einer Milchkarte zu 1/2 Liter. Dadurch wird es möglich, eine der Karten der Kindertagesstätte abzugeben, während die andere für den Hausgebrauch zur Verfügung steht. Die Gültigkeit der Reise- und Gaststättenkarte ist über den 14. Januar 1940 hinaus bis zum 11. Februar 1940 verlängert worden.

Soweit einige Einblicke in den „ganz normalen Wahnsinn“ der nationalsozialistischen Herrschaft, die ihren Höhepunkt erst noch erreichen sollte.

Von Rolf von Ameln

 

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Von am 06/03/2016. Abgelegt unter Spiegel der Zeit. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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