Die niederländische Polizei hat einen ehemaligen Soldaten festgenommen, weil er im letzten Jahr gemeinsam mit kurdischen Kräften in Syrien gegen ISIS-Dschihadisten kämpfte, sagte die Staatsanwaltschaft am Freitag.
Der 47-jährige Mann, der in Medienberichten als Jitse Akse identifiziert wurde, wurde am Mittwoch in der niederländischen Stadt Arnheim festgenommen und am Freitag vor ein Rotterdamer Gericht gestellt, dass ihn vorläufig freigelassen hat.
„Der Mann ist ein ehemaliger Soldat, der im vergangenen Jahr gegen den islamischen Staat gekämpft hat. Er steht unter Verdacht, IS Kämpfer getötet zu haben, daher könnte er wegen Mordes angeklagt werden“, heißt es in einer Erklärung.
„Das niederländische Rechtssystem, gibt seinen Bürgern nicht das Recht Gewalt anzuwenden und insbesondere nicht tödliche Gewalt auszuüben. Außer in Ausnahmefällen, wie der Selbstverteidigung.
Dem Mann wird vorgeworfen, in Syrien mit kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) gekämpft zu haben. Laut niederländischen Behörden, soll er Anfang 2015 das Land nach Syrien verlassen haben.
„Wenn man sieht, was die ISIS unter der Bevölkerung angerichtet hat und wieviele Menschen sie abgeschlachtet haben, dann habe ich wahrscheinlich Dutzende von Leben gerettet“, sagte der Beschuldigte einer lokalen Zeitung.
In einer Botschaft auf seiner Facebook-Seite die von dem niederländischen Fernsehsender NOS zitiert wurde, soll er geschrieben haben: „Ich hatte die Chance etwas zu bewegen und das habe ich getan.“
Der Beschuldigte schrieb, dass er die kurdischen Kämpfer ausgebildet habe: „Ich habe meine militärischen Fähigkeiten dazu benutzt, um dem kurdischen Volk zu helfen.“
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.
Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!
Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.