Im August des Jahres 1944 waren auf dem Gebiet des „Großdeutschen Reiches“ 7,8 Millionen Zivilarbeiter und Kriegsgefangene als im Arbeitseinsatz beschäftigt gemeldet, dazu kam eine halbe Million KZ-Häftlinge, die gleichfalls Zwangsaerbeit verrichten mussten. Damit handelte es sich um einen der größten Arbeitseinsätze von Zwangsarbeitern im 20. Jahrhundert. Die deutsche Kriegswirtschaft hatte mit drei großen Engpässen zu kämpfen: Devisen, Rohstoffe und Arbeitskräfte waren äußerst knapp bemessen. Jedoch wurden Devisen und benötigte Rohstoffe durch die Besetzung anderer Staaten miterobert. Bei der Beschaffung von Arbeitskräften waren aber nicht nur wirtschaftliche, sondern auch sozialpolitische und weltanschauliche Faktoren zu berücksichtigen.
Es gab für das Regime der Nazis zwei Möglichkeiten, um an Arbeitskräfte zu kommen: die Dienstverpflichtung deutscher Frauen und den Import ausländischer Arbeitskräfte. Die massenhafte Beschäftigung der Frauen in der Industrie wurde vielfach abgelehnt, denn diese galt nicht nur als Mitgrund für die politische Destabilisierung und Unzufriedenheit im Ersten Weltkrieg, sie entsprach auch keineswegs der Rolle, welche die Nazis den Frauen innerhalb ihres Regimes zugewiesen hatten. Die Beschäftigung „Fremdvölkischer“ im Altreich wiederum stellte – gemäß der NS-Rassenpolitik – alleine schon durch das Zusammenleben und Zusammentreffen mit der „arischen“ Bevölkerung eine Gefahr für die „Blutreinheit“ des deutschen Volkes dar.
Bereits unmittelbar nach dem Eintreffen der deutschen Wehrmacht in Prag begannen die deutschen Behörden mit der Verpflichtung von Arbeitern für den „Einsatz im Altreich“. Schon Ende Juni 1939 waren 52.000 Arbeitskräfte nach Deutschland vermittelt worden. Ein Grund für den Erfolg dieser Anwerbeaktion war mit Sicherheit die hohe Arbeitslosigkeit im Protektorat; bald aber konnte „Arbeitsverweigerung“ mit „Schutzhaft“ geahndet werden. Bis Juni 1940 hatte man 117.000 Tschechen ins Deutsche Reich geschickt. Nach dem gleichen Muster ging man nun Ende 1939/Anfang 1940 in Polen vor. Polnische Kriegsgefangene wurden unverzüglich in deutschen landwirtschaftlichen Betrieben untergebracht.
Doch diese 300.000 Arbeitskräfte reichten bei Weitem nicht aus. Die Rekrutierungsmaßnahmen wurden rasch schärfer und endeten bereits im Frühjahr 1940 in einer regelrechten Menschenjagd, bei der vor Kirchen, Kinos oder Schulen massenhaft Menschen zur Arbeit zwangsverpflchtet wurden. Im Mai 1940 war bereits eine Million polnischer Arbeiter ins Reich verbracht worden. Um die daraus erwachsenden „volkspolitischen“ Gefahren einzudämmen, organisierte Himmler ein System, das die Polen von der deutschen Bevölkerung trennte und dass deren Status als Arbeiter zweiter Klasse eindeutig definierte.
Sie sollten in Baracken untergebracht werden, erhielten geringere Löhne, durften öffentliche Einrichtungen nicht benutzen, mussten länger arbeiten und ihre Kleidung kennzeichnen – das „Polen-P“ -, um sich von der deutschen Bevölkerung abzuheben. Der Kontakt zu Deutschen außerhalb der Arbeit war verboten, ebenso wie der geschlechtliche Umgang mit deutschen Frauen. Diese „Rassenschande“ wurde mit öffentlichen Hinrichtungen geahndet. Um „deutsches Blut“ zu schützen, mussten mindestens die Hälfte der zu rekrutierenden polnischer Zivilarbeiter Frauen sein. Aber damit nicht genug: Im Dezember des Jahres 1941 bestimmte das Zentralbüro der Deutschen Arbeitsfront „DAF) die Einrichtung von Bordellen für „fremdvölkische Arbeiter“, in denen ausschließlich ausländische Prostituierte arbeiteten.
Doch auch der „Polenfeldzug“ konnte den Bedarf an Arbeitskräften nicht stillen. Schon mit dem Frankreich-Krieg 1940 wurde etwa eine Million französischer Kriegsgefangener als Arbeiter ins Reich der Nazis gebracht. Auch in den verbündeten Ländern und besetzten Gebieten im Westen und Norden wurde ein immenser Aufwand betrieben, um Arbeiter anzuwerben. Auffällig ist hier jedoch, dass diese Arbeiter aus dem Norden und Westen – später gemeinsam mit den italienischen Arbeitern – besser gestellt waren als jene aus Polen oder der Sowjetunion. Eine Hierarchie war entstanden, eine Mehrklassengesellschaft. Solange der Krieg aus einzelnen „Blitzkriegen“ bestand, wurden Zwangsarbeiter vorwiegend in der Landwirtschaft eingesetzt, nicht in den Rüstungsbetrieben.
Die Industrie setzte darauf, ihre deutschen Arbeiter, die in der Wehrmacht dienen mussten, nach erfolgreich absolvierten Feldzügen wieder zurückzubekommen – eine Strategie, die nicht mehr aufging, sobald der Krieg vor Moskau vom „Blitzkrieg“ zum „Abnutzungskrieg“ mutierte. Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges wurden 13,5 Millionen Menschen zur Zwangsarbeit in Deutschland oder in den vom Deutschen Reich besetzten Gebieten eingesetzt. Unter diesen Menschen waren 8,4 Millionen Zivilarbeiter, die in Firmen, der öffentlichen Verwaltung, in Industrie und Landwirtschaft eingesetzt waren. Darüber hinaus verrichteten 4,6 Millionen Kriegsgefangene und 1,7 Millionen KZ-Häftlinge Zwangsarbeit.
Diese Arbeiterinnen und Arbeiter kamen überwiegend aus Ost- und Westeuropa. Besonders furchtbar waren die Arbeitsbedingungen für jene Sklavenarbeiter, die in den Konzentrationslagern oder vergleichbaren Lagern Zwangsarbeit verrichten mussten, oder die von der SS „ausgeliehen“ oder „verkauft“ wurden. Hier war die Todesrate besonders hoch. Die meisten Zwangsarbeiter stammten aus der Sowjetunion, also aus Russland, der Ukraine, Weißrussland, Moldavien und den baltischen Staaten, aus Frankreich, Polen sowie – nach der Teilkapitulation 1943 – aus Italien. Die deutsche Wirtschaft hätte ohne den Einsatz von Zwangsarbeitern nicht weiter bestehen können, die Infrastruktur und die Versorgung der Bevölkerung wären nicht aufrecht zu erhalten gewesen.
Zahlreiche Bauten wie Kanäle, Stauseen oder Fabriken, die damals errichtet wurden, stehen noch heute. Zwangsarbeiter trugen auch zur durchgreifenden Modernisierung der Produktionsanlagen bei, auf der das deutsche „Wirtschaftswunder“ nach 1945 basierte. In der Landwirtschaft stellten ausländische Zwangsarbeiter fast die Hälfte der Beschäftigten, im Bergbau, im Baugewerbe, in der chemischen und der Metallindustrie fast ein Drittel. Im August 1944 sollten 26,5 Prozent der Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft des Nazi-Reiches Ausländer sein, die auf die eine oder andere Weise zur Arbeit gezwungen wurden. Viele Jahre lang war die Zwangsabeit während des nationalsozialistischen Regimes kein Thema, weder in der öffentlichen Wahrnehmung noch in der Erinnerungskultur, weder in Deutschland noch in Österreich.
Erst das wiedervereinigte Deutschland stellte sich Ende der 1990er-Jahre dieser Frage. Im Jahr 2000 wurde die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ gegründet, der es erstmals gelang, nicht nur in Konzentrationslagern inhaftierte „Sklavenarbeiter“ zu entschädigen, sondern auch „gewöhnliche“ Zwangsarbeiter, mit einer speziellen Klausel auch jene, die in der Landwirtschaft tätig waren. Leer gingen Kriegsgefangene aus, die zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden. Etwa zur gleichen Zeit verabschiedete die unter Zugzwang stehende österreichische Regierung, eine Koalition aus ÖVP und FPÖ das „Versöhnungsfonds-Gesetz“.
In Deutschland wurden zwischen Juni 2001 und Juni 2007 an rund 1,6 Millionen Antragsberechtigten in 100 Ländern bis zu 4,37 Milliarden Euro ausbezahlt. Die Zahlung wurde von den Opfern des Nazi-Regimes als Genugtuung empfunden, gemessen an 8,4 Millionen Zivilarbeitern und 1,7 Millionen zur Zwangsarbeit gezwungenen KZ-Häftlingen relativiert sich jedoch die Dimension der Auszahlung. Österreich zahlte rund 132.000 Personen eine Entschädigung.
Für einen großen Teil der Betroffenen kam die Stiftung aber viel zu spät – wie immer!
Von Rolf von Ameln
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