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Das Land sucht sich einen Ersatzträger für das landeseigene Ersatzjudentum

Ein Verein „ZWSt“ aus Frankfurt am Main stellt sich für diese Rolle gern zur Verfügung

Bereits 25 Jahre lang verhindert das Land Brandenburg ausgeklügelt und erfolgreich den Wiederaufbau des vernichteten Jüdischen Gemeindelebens im Land Bandenburg. Damit bleibt das Land Brandenburg in der BRD weiterhin Pionier der modernen judenfeindlichen Vernichtungspolitik.

Der erste Ministerpräsident des Landes, Manfred Stolpe hat für die zugewanderten Juden 1992 -1994 als Begrüßungsgeschenk eine Trauerhalle auf dem jüdischen Friedhof in Potsdam renovieren lassen. Sein Nachfolger Matthias Platzeck und die Kulturministerin Wanka haben im Jahr 2005 mit dem handlungs- und zahlungsunfähigen liberalen „jüdischen Landesverband“ einen verfassungswidrigen Staatsvertrag über 200.000 € abgeschlossen, der vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2009 für teilweise nichtig erklärt wurde.

Heute will die Landesregierung unter Herrn Woidke einen Schlussstrich ziehen, damit sie in diesem Bundesland ein „landeseigenes Judentum“ als Ersatz für das echte Judentum installieren und für dieses Schein-Judentum eine Schein-Synagoge bauen will.

Die Schein-Synagoge soll als wirksames Instrument zur Bekämpfung des wieder gegründeten Gesetzestreuen Judentums dienen. Wie ein deutscher Künstler, Heinrich Zille, zutreffend sagte: „Man kann einen Menschen mit einer Wohnung genau so töten wie mit einer Axt.“ Das Kalkül der Landesregierung ist in dieser Hinsicht leicht durchschaubar.

Die wieder geründeten jüdischen Religionsgemeinschafen, und in erster Linie die Gesetzestreue Jüdische Religionsgemeinschaft kommen für Herrn Woidke für sein Ersatzjudentum selbstverständlich nicht in Frage, sie sollen aus dem Judentum ausgebootet werden. Für das Ersatzjudentum hat sich daher die Landesregierung einen anderen, nicht religiösen Träger ausgesucht: ab jetzt soll ein Verein der Wohlfahrtpflege aus Frankfurt am Main das hausgemachte landeseigene Judentum von Herrn Woidke vertreten.

In der Öffentlichkeit präsentiert die Landesregierung diese ungeheuerliche judenfeindliche Politik als besonders judenfreundlich! Mit der massiv betriebenen antijüdischen Propaganda wird hoch und heilig beteuert, dass der langjährige Wunsch der Landesregierung nach dem Wideraufbau des jüdischen Gemeindelebens und einer Synagoge in Potsdam immer wieder auf den Widerstand der beiden wiedergegründeten jüdischen Religionsgemeinschaften stößt.

Beispielloser Etikettenschwindel

Dass sich ein religionsneutrales Land so unaufhaltbar für einen Synagogenbau einsetzt, ist äußerst erklärungsbedürftig. Der unaufhaltsame Trieb des Landes zu einem Synagogenbau wird erst nachvollziehbar, wenn man einen dahinten steckenden Etikettenschwindel erkannt hat. Das erklärte Ziel des Landes ist, ein repräsentatives und besonders judenfreundliches Erscheinungsbild des Landtagsumfeldes zu schaffen, ohne dass in diesem Land das Judentum wieder entsteht. Erreichen will man dieses Ziel damit, dass vor dem Landtagsschloss in Potsdam ein Landesgebäude aufgebaut werden soll, das der Öffentlichkeit als Synagoge präsentiert werden soll.

Die Tatsachen sind:

Die Landesregierung beabsichtigt, den Jüdischen Sakralbau als Landesbaumaßnahme zu realisieren und nach der Fertigstellung als Landeseigentum zu behalten. Das Gebäude soll nach dem im Jahre 2009 vom Architekten Haberland im Auftrag der Landesregierung entwickelten Bauentwurf gebaut werden. Auftragsgemäß hat der Architekt keine Synagoge, sondern ein Büro- und Gemeindehaus mit einem Gebetsraum für einen kleinen Verein „Jüdische Gemeinde Potsdam“ entworfen.

Durch Einschüchtern und Erpressung versucht das Land die beiden wiedergegründeten und miteinander konkurrierenden Jüdischen Religionsgemeinschaften zu einer gemeinsamen Nutzung des Gemeindehauses und des Gebetsraums zu zwingen. Eine unbegrenzte Zahl von weiteren jüdischen Gruppierungen, die sich für jüdische Gemeinden erklärt haben, und dazu noch ein Verein der Wohlfahrtpflege und Sozialarbeit, sowie andere interessierte Einrichtungen, sollen in ein kleines Gebäude hinein gequetscht werden – eine Art StudentenWG.

Nach dem Willen der Landesregierung soll der zu errichtenden jüdische Sakralbau dem Frankfurter Verein der Wohlfahrtpflege „ZWSt“, der keine Religionsgemeinschaft ist, zur unentgeltlichen Nutzung gestellt werden. An einer Mitnutzung interessierte Jüdische Gemeinden sollen sich ggf. an den ZWSt e.V. wenden.

Lebensfremd und verfassungswidrig

Das Bauvorhaben des Landes ist lebensfremd und verfassungswidrig. Das Vorhaben – einen jüdischen Sakralbau als landeseigene Baumaßnahme zu realisieren – verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte Trennungsprinzip zwischen Staat und Religion.

Als Bauherr und Eigentümer einer jüdischen Einrichtung darf das Land nicht auftreten. Das Land darf von den konkurrierenden Jüdischen Religionsgemeinschaften nicht verlangen, dass sie sich ein Gemeindezentrum und einen Gebetsraum teilen. Das ist eine rechtswidrige Einmischung in ihre internen Angelegenheiten. Vielmehr muss das vom Grundgesetz zur Neutralität verpflichtete Land die beiden voneinander zu unterscheidenden Religionsgemeinschaften gleich behandeln. Die Entscheidung, ob und ggf. welche Jüdische Gemeindeeinrichtungen wieder aufgebaut werden sollen, obliegt nicht der Landesregierung, sondern den jüdischen Religionsgemeinschaften. Das Land kann nur darüber entscheiden, ob und ggf. in welcher Höhe es die finanziellen Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stellen will.

Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege kommt als Auftraggeber, Träger oder Betreiber für einen Sakralbau nicht in Frage, weil die Wohlfahrtstelle keine Religionsgemeinschaft ist. Der Betreiber und Träger von einem jüdischen Sakralbau kann nur eine jüdische Religionsgemeinschaft sein.
Vom Antisemitismus und Judenhass geblendet

Es ist nicht zu übersehen, wie nachhaltig und hartnäckig dieses Land bereits seit 25 Jahren seine antisemitische Politik betreibt. Noch schlimmer ist, dass alle demokratischen Institutionen dabei wegschauen! Schon der zweiten Generation von Kindern aus zugewanderten jüdischen Familien hat das Land die Möglichkeit genommen, eine jüdische Erziehung in einem jüdischen Kindergarten bzw. in einer jüdischen Schule zu bekommen.

Das kommt der zweiten Vernichtung gleich.

Eine Landesregierung, die die Grundrechte seiner Jüdischen Religionsgemeinschaften mit Füßen tritt und ein eigenes Judentum installieren will, handelt offensichtlich antisemitisch.
Allein der Aufruf: „Das Land sucht sich ab sofort einen neuen Träger für das Judentum“ spricht dafür, dass diese Landesregierung vom Antisemitismus und Judenhass geblendet ist.

Lösung

Das Land Brandenburg muss damit aufhören, ein Ersatzjudentum zu erfinden. Wie alle anderen Bundesländer hat auch das Land Brandenburg einen guten Grund, den Wiederaufbau der vernichteten jüdischen Einrichtungen und des Gemeindelebens von zwei vernichteten jüdischen Religionsgemeinschaften aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren.

Als erstes muss das Land zusammen mit den beiden wieder gegründeten jüdischen Religionsgemeinschaften festlegen, welche Gemeindeeinrichtungen mit den zur Verfügung stehenden staatlichen Mitteln in erster Linie wiederaufgebaut werden können und müssen: Jüdische Kindegärten und Schulen? Jüdische Gemeindezentren? Synagogen?

Diese Entscheidung ist nur im Rahmen eines gemeinsamen, finanziell abgesicherten Konzeptes für den Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens möglich. Das Konzept sollte den Wiederaufbau von zwei Gemeindezentren in Potsdam vorsehen, wie es auch in anderen Bundesländern längst praktiziert wird.

Der Vorstand der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg
Jüdische Landesgemeinde Brandenburg
Web: www.toratreu.de
Mail: info@toratreu.de
Tel.: 0331 – 20 15 712

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

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Von am 24/08/2015. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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