Ist Terrorismus ein unabhängiges Thema im internationalen Recht? Panel 3
Moderator: Dr. Gil Limon, Rechtsberater im Kabinett
Teilnehmer:
Prof. Boaz Gandor:
Präsident der Lauder Schule;
Dr. Hilly Moodrick-Even Khen:
Akademisches Zentrum Sha’arei Mischpat;
Prof. James Schloettler:
Juristische Fakultät der Georgetown University;
Prof. Rachel Vanlandingham:
Ehemalige Rechtsberaterin der US Air Force.
Sind Terroristen „normale“ Verbrecher oder sind es Kriegsverbrecher? Diese Frage möchte die UN Menschenrechtskommission mit einem neuen Kriegsrecht beantworten. Sie möchten es nach ihrem Verständnis schreiben, wenn wir sie nicht daran hindern, werden wir es bekommen. Bisher ist es der Weltgemeinschaft noch nicht einmal gelungen, übereinstimmend zu definieren, wer Terrorist ist, und was Terrorismus bedeutet.
Rachel Vanlandingham ist mit dem Titel der Konferenz nicht einverstanden.
Was wir brauchen, ist nicht ein neues Kriegsrecht, sondern ein weltweit besseres Verständnis des bestehenden Rechts. Wir müssen das existierende Recht nur neu interpretieren.
Dass neue Vorschläge von der UNO Menschenrechtskommission und ähnlichen anderen Organisationen kommen sollen, birgt für sie die Gefahr, dass dann Menschenrechte mit Kriegsrecht vermischt würden. Und sich dann wohl weitere Einschränkungen für den Kampf ergeben würden.
Der Begriff des „Terroristen“ ist für sie ausserhalb von kriegerischen Auseinandersetzungen irrelevant. Sie werden nicht mit besonderen Schutzprivilegien ausgestattet und dürfen gesetzeskonform neutralisiert werden.
Es gibt Länder, die das Recht nach ihren Vorstellungen erneuern wollen.
James Schloettler bestreitet ebenfalls die Notwendigkeit einer eigenen Rechtsbasis für den Umgang mit Terroristen. Entsprechend dem gültigen internationalen Recht stellt jede terroristisch motivierte Tat einen kriminellen Akt dar. Er verlangt eine stärkere Rechtsprechung gegen jene, die Kollateralschäden fördern. So wie es die Hamas 2014 tat, als sie Zivilisten zwang, auf den Dächern stehend als Schutzschild zu dienen. Diese Vorgangsweise muss als Terrorismus bewertet werden und entsprechend verfolgt werden.
Er sieht zwei mögliche Ansätze, um dem Terrorismus zu begegnen:
Durchsetzung des allgemeinen herrschen Rechts – behandelt Terroristen so, wie jeden anderen Kriminellen, und wende die tödliche Gewalt nur dann an, wenn es sich absolut nicht vermeiden lässt. Dieses Recht schützt alle, auch Terroristen.
Das Kriegsrecht erlaubt es, Staaten, tödliche Gewalt anzuwenden, und erlaubt es darüber hinaus, Terroristen jederzeit anzugreifen. Das ist Teil des bewaffneten Kampfes. Ein kämpfender Terrorist darf kaum auf Schutz hoffen, er kann jederzeit angegriffen werden, solange dies unter den Aspekten des Internationalen Rechts rechtmässig ist.
Jeder Staat kann darüber entscheiden, wo und ob er die Grenzen in diesem Fall flexibler setzt, sprich, ob er dieses Gesetz in der vollen Härte anwenden will.
Ein Terrorist, der sich hinter Zivilisten versteckt, handelt kriminell und missbraucht Unschuldige. Das Problem ist, es gibt noch keine einheitliche Definition des Begriffes „Terrorist“, es gibt Hunderte. „Jeder der mich angreift, ist ein Terrorist, jeder der meinen Feind angreift, ist ein Freiheitskämpfer.“
Boaz Gandor ergänzt diese Ausführungen, und schlägt folgende Definition vor: „Terror ist die Anwendung von Gewalt, um politische Ziele zu erreichen. Er richtet sich gegen Zivilisten, unabhängig davon, ob der auch ein Kämpfer oder ein strikter Nicht-Kämpfer ist. Terrorismus ist ein modus operandum, er ist ein Mittel und kein Ziel.
Interessant sind noch die folgenden Aussagen:
In Russland gilt die Hamas nicht als Terrororganisation, wohl aber die tschetschenischen Aktivisten.
In der Türkei wird die Hamas ebenfalls nicht als Terrororganisation gewertet, wohl aber die Aktivisten der PKK.
Ganz besonders „gut“ meinten es die Teilnehmer der Durban I Konferenz, die der Definition, wer Terrorist sei, gleich eine vier Seiten lange Definition zugestanden.
Von Esther Scheiner
Redaktion Israel-Nachrichten.org
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