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Brauchen wir ein neues Kriegsrecht? (IV)

Proportionalität – wann wird die Grenze der zivilen Opferzahlen überschritten?

Moderator:
Dr. Harel Arnon

Teilnehmer:
Prof. Geoffrey Corn: South Texas College of Law
Prof. Chris Jenks: Southern Methodist University
Prof. Eugene Kontorovic: Northwestern University School of Law
Prof. Robbie Sabel: Ehemaliger Rechtsberater des Israelischen Aussenministeriums
Prof. Yuval Shany: Vorsitzender der Rechtsfakultät an der Hebrew University

Die übereinstimmende Meinung des Panels war, dass Soldaten in der Regel durchaus unterscheiden können, ob es ein Zivilist oder ein Aktivist ist, der ihm gegenübersteht. Schwierig wird es dann, wenn der Aktivist Zivilkleidung trägt.

Je präziser die eingesetzten Waffen sind, desto präziser kann der Soldat auf einen Aktivisten zielen, ohne den neben ihm stehenden Zivilisten zu treffen. Es wäre schön, wenn die Frage, ob man kämpfen, oder auf andere, neuere, präzisere Waffen warten soll für den Beginn der kämpferischen Auseinandersetzungen relevant wäre. In den meisten Fällen ist diese Frage aber eine rein theoretische!

In der Frage der Proportionalität sind Menschenrechtsadvokaten und Kommandanten naturgegebenermassen unterschiedlicher Ansicht. Die Menschenrechte, die allen Menschen ohne Einschränkungen die gleichen Rechte zubilligen, sind international als „matter of legal doctrine“ im Sinne von nicht mehr verhandelbar anerkannt.

Wie im Vortrag von Col. Richard Kemp geschildert, werden in GB derzeit einige Gerichtsfälle gegen Soldaten geführt, denen im Zuge der Kämpfe im Irak die Ausübung von Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Warum können diese in GB verhandelt werden?

Im Weltrechtsprinzip ist festgehalten, dass das nationale Strafrecht auch dann zur Anwendung kommen kann, wenn weder der Tatort in diesem Land liegt, noch der Täter und/oder das Opfer die entsprechende Staatsangehörigkeit haben. Einzige Grundlage ist, dass die Straftat sich z. B. gegen das Völkerrecht gewandt hat. Das Völkerstrafgesetzbuch erlaubt bei Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen die Begründung der nationalen Strafgewalt. Befindet sich der Angeklagte im Inland, so muss das Gericht bei Kenntnisnahme einer Straftat ein Verfahren einleiten. Befindet sich jedoch der Angeklagte im Ausland, so kann das Gericht entscheiden, ob ein Verfahren in absentia eingeleitet werden soll. Dies wird in der Regel nur dann geschehen, wenn unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

Im Kriegsfall ist die moralische Verpflichtung höher, Leben zu schützen, als zu Friedenszeiten. Im Jahr 2009 veröffentliche Human Rights Watch unter dem Titel „Wer wird mir sagen, was mit meinem Sohn geschah?“ einen Bericht, in dem die Reaktion Russlands auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kritisch analysiert wird. (Niederschlagung des Aufstandes in Tschetschenien).

In 115 Fällen von Folter, Entführungen, Verschwindenlassen von Menschen, aussergerichtlichen Exekutionen wurde Russland als verantwortlich anerkannt, hat aber nie ein Untersuchungsverfahren eingeleitet).

Was heisst proportional? Wer entscheidet, unter welchen Bedingungen der Tod von Zivilisten „angemessen“ ist? Der reine Vergleich Opfer hier vs. Opfer dort darf keine Anwendung finden.

Als die USA (2011) in Libyen agierten, gab es auf US-amerikanischer Seite keine Opfer zu beklagen, andererseits kamen aber 700 Libyer bei den Angriffen um. Kein Mensch hat auch nur ein Wort darüber verloren.

Eines der spektakulärsten Ziele von Hamas und Hisbollah ist es, möglichst viele Menschen zu entführen, seien es Zivilisten, die dann, wie die drei jungen Männer im letzten Sommer, sehr schnell ermordet werden. Höher im Kurs stehen allerdings Soldaten. Trauriges Beispiel ist die Entführung von Ehud Goldwasser und Eldad Regev am 12. Juni 2006. Die Entführung der beiden war der unmittelbare Anlass des zweiten Libanonkrieges. Am 16. Juli 2008 wurden die sterblichen Überreste der beiden im Austausch gegen vier libanesische Kriegsgefangene und den mehrfach wegen Terroranschlägen und Mord verurteilten Samir Kuntar ausgetauscht.

Oder das Schicksal von Ron Arad, der am 16. Oktober 1986 bei einem Angriff auf ein PLO-Lager im Libanon abgeschossen wurde. Seither gilt er als vermisst, man geht aber davon aus, dass er zwischen 1988 und 1997 verstorben ist.

Die spektakulärste Entführung war die von Gilad Shalit, der auf israelischem Gebiet am 25. Juni 2006 von Hamasterroristen entführt und bis zum 18. Oktober 2011 in Gaza in Geiselhaft gehalten wurde. Im Gegenzug zu seiner Entlassung wurden 1027 palästinensische Häftlinge aus israelischen Gefängnissen freigelassen. Obwohl in den Jahren seiner Geiselhaft immer wieder von NGOs und Menschenrechtsgruppen seine Freilassung gefordert wurde, wurde Israel für den Austauschdeal heftig kritisiert.

Einen zynischen Höhepunkt der Entführungskultur feierte die Hamas in Gaza im vergangenen Sommer. Zwei bereits im Kampf verstorbene Soldaten wurden entführt. Es wurde zwar mehrfach angedeutet, dass man zu Verhandlungen über die Rückgabe der sterblichen Überreste bereit sei, bisher gibt es aber noch kein konkretes Angebot.

Beide, Hamas und Hisbollah ziehen grossen Nutzen aus diesen Entführungen, zum einen gibt es jedes Mal eine intensive Berichterstattung in den Medien, was die Moral ihrer Kombattanten ungeheuer stärkt. Zum Zweiten hat Israel in allen Fällen, wenn auch zähneknirschend, die Austauschbedingungen erfüllt. Auch dieses vermeintliche Einknicken des übermächtigen Feindes fördert das Selbstbewusstsein.

Während palästinensische Gefangene in israelischen Gefängnissen ein relativ gutes Leben leben, lernen und studieren dürfen, Besuche erhalten und einen ordentlichen Rechtsbeistand bekommen, gelten die Genfer Konventionen für die israelischen Geiseln von Hamas und Hisbollah nicht. Hier gilt der Grundsatz: Entführungsopfer sind keine Kriegsgefangenen!

Die neuen, resp. überarbeiteten Gesetze müssen klar regeln, wie im Fall von Toten, Kriegsgefangenen, Verletzten und Kindern vorgegangen werden muss. Wenn eine Seite verletzte Gefangene einfach tötet, darf das die andere Seite nicht auch für sich beanspruchen. Vor allem, wenn es sich bei den Getöteten um Zivilisten handelt.

Hamas und Hisbollah ziehen aber auch einen Nutzen, wenn es möglichst viele zivile Opfer gibt, der mediale Aufschrei ist gross, die Presse ist entsprechend indoktriniert. „Schaut, was die bösen Israelis mit uns, den armen Opfern machen!“ ist die Standardaussage.

Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Wohlfahrtsorganisationen sollten nach wie vor keine Ziele sein, wobei es schwerfällt, sich in strikter Zurückhaltung zu üben, wenn genau von dort der Beschuss kommt. Allerdings sind alle Regierungs- und Verwaltungsgebäude, vor allem jene, in denen die Bereiche Finanzierung, Wirtschaft, Verteidigung untergebracht sind, durchaus Angriffsziele. Auch wenn dort mit zivilen Opfern gerechnet werden muss.

Von Esther Scheiner

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

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Von am 13/05/2015. Abgelegt unter Israel. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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