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Erben verklagen Deutschland für die Rückgabe einer mittelalterlichen Sammlung die an die Nazis verkauft wurde

Die Erben von vier jüdischen Kunstsammlern haben Klage gegen Deutschland erhoben, um die Rückgabe eines mittelalterlichen Goldschatzes zu erreichen. Sie behaupten, dass er im Jahre 1935 zwangsweise an die Nazis verkauft wurde.

Alan Phillip und Gerald Stiebel, haben am Montag ihre Ansprüche gegen Deutschland und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz beim US-Bezirksgericht für den District of Columbia eingereicht. Sie fordern die Rückgabe einer Sammlung, die als Welfenschatz bekannt ist und deren Wert sie auf ca. 227 Millionen Dollar schätzen.

Von links, Zacharias Max Hackenbroch, Julius Falk Goldschmidt und Samy Rosenberg, drei der jüdischen Sammler, die den Welfenschatz, im Jahr 1929 gekauft haben.

Von links, Zacharias Max Hackenbroch, Julius Falk Goldschmidt und Samy Rosenberg, drei der jüdischen Sammler, die den Welfenschatz, im Jahr 1929 gekauft haben.

Der Schatz, den ein Konsortium von Sammlern im Jahr 1929 als Investition gekauft hatte, enthielt ursprünglich 82 Stücke. Die Kläger fordern jetzt die Rückgabe des Anteils an der Sammlung, der ihren Vorfahren gehörte und im Jahr 1935 an Hermann Göring, Hitlers Stellvertreter, verkauft werden musste.

In einer Erklärung vom Dienstag, äußerte sich der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin, Hermann Parzinger, er sei „über diesen Schritt erstaunt.“ Umfangreiche Forschungen seiner Stiftung haben, wie er glaubt gezeigt, dass die Sammlung nicht von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurde. „Sie war auch nicht Teil eines Zwangsverkaufs oder einer Übertragung unter Zwang oder Nötigung durch die Nazis.“

Darüber hinaus sagte er, dass die Anwälte der Kläger gesagt hätten, sie wurden durch den Rat der Limbach Kommission, einem deutschen Beirat für Holocaust-bezogenen Ansprüche, der vor einem Jahr einen Anspruch von Phillip und Stiebel abgelehnt hatte, in kenntnis gesetzt das der Verkauf 1935 unter Zwang erfolgte.

„Wir sind jedoch zuversichtlich, dass eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache zu dem gleichen Schluss kommt, den wir und die Beratungskommission zuvor erreicht haben“, sagte Parzinger.

Am Samstag gab Parzinger bekannt, das Land Berlin habe den Welfenschatz formell in das nationale Register wertvoller Kulturgüter eingetragen, wodurch er durch das Staatsministerium für Kultur geschützt werde.

Die Linbach Kommission hatte empfohlen, den Schatz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu überlassen, der sich in einer Ausstellung des Berliner Bode-Museum befindet.

„Deutschland fühlt sich als moralische Instanz auf dem Gebiet der Raubkunst, ist es aber nicht“, sagte Markus Stoetzel, ein weiterer Anwalt der Kläger am Montag.

In ihrer Klage, nennen die Kläger den Verkauf im Jahre1935 ein „Scheingeschäft“, dass von der Dresdner Bank (der SS-Hausbank) durchgeführt wurde, die für Göring und Hitler tätig war. Sie behaupten, dass die für die Sammlung gezahlten 4,25 Millionen Reichsmark, bestenfalls 35 Prozent vielleicht auch nur 15 Prozent des tatsächlichen damaligen Wertes ausgemacht haben.

„Die Transaktion stützte sich auf die Atmosphäre des frühen Nazi-Terrors, in dem die deutschen Juden auch ihrer wirtschaftlichen Rechte beraubt wurden“, heißt u.a. in dem Klageanspruch.

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

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Von am 24/02/2015. Abgelegt unter Featured. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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