Zu Beginn der wöchentlichen Kabinettssitzung äußerte sich Ministerpräsident Benjamin Netanyahu am Sonntag (23.11.) auch zum Entwurf des Nationalgesetzes. Er sagte unter anderem:
„Ich werde dem Kabinett heute den Entwurf des Nationalgesetzes und die Prinzipien, die den Gesetzgebungsprozess meiner Meinung nach begleiten sollten, vorlegen. Der Staat Israel ist der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er gibt jedem Staatsbürger die gleichen individuellen Rechte, darauf bestehen wir. Aber nur das jüdische Volk hat n ihm nationale Rechte: Eine Flagge, eine Hymne, das Recht aller Juden auf Einwanderung ins Land, und andere Nationalsymbole. Diese Rechte sind nur unserem Volk garantiert, in seinem einen und einzigen Staat.
Man fragte mich, wofür wir dieses Gesetz brauchen – wir seien doch 66 Jahre ohne ein solches Gesetz ausgekommen. Ich frage: Wer brauchte das Grundlagengesetz zu Menschenwürde und Freiheit (aus dem Jahr 1992)? 45 Jahre hatten wir ohne dieses Gesetz gelebt. Aber beide Gesetze sind notwendig. Israel ist ein jüdischer und demokratischer Staat. Einige betonen mehr seinen jüdischen, andere seinen demokratischen Charakter. In den Gesetzesprinzipien, die ich heute vorlege, sind beide Werte gleichberechtigt und beide sollen in gleichem Maße berücksichtigt werden.
Dieses Gesetz wird auch aus einem anderen Grund benötigt: Viele stellen heute den Charakter Israels als Nationalstaat des jüdischen Volkes infrage. Die Palästinenser weigern sich, ihn als solchen anzuerkennen, und es gibt auch eine Opposition von innen. Es gibt Kräfte, die unsere nationalen Rechte bestreiten und die in Galiläa oder im Negev eine Autonomie errichten wollen. Ebenso wenig verstehe ich jene, die zwei Staaten für zwei Völker fordern und sich zugleich diesem Gesetzesentwurf widersetzen. Sie erkennen gern einen palästinensischen Nationalstaat an, stellen sich aber einem jüdischen Nationalstaat entgegen.“
Quelle: Amt des Ministerpräsidenten/Botschaft des Staates Israel
Redaktion Israel-Nachrichten.org
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