Laut einer Erklärung des Internationalen Strafgerichtshofs, wird es keine Anklage wegen Kriegsverbrechen im Mavi Marmara Vorfall gegen Israel geben.
Das Haager Gericht hat am Donnerstag, eine vorläufige Untersuchung über den Vorfall im Mai 2010 eingestellt.
Das Schiff Mavi Marmara war Teil einer Flottille die versuchte, die maritime Blockade des Gazastreifens zu durchbrechen. Bei Zusammenstößen militanter, bewaffneter Passagiere mit israelischen Kommandos die das Schiff geentert hatten, waren neun türkische Bürger getötet worden.
Die Anklägerin des IStGH, Fatou Bensouda sagte, dass alle Fälle im Zusammenhang mit der Enterung des Schiffes durch israelische Soldaten, „nicht schwerwiegend genug waren, um ein weiteres Vorgehen des ICC zu rechtfertigen.“
Die Anrufung des Gerichts, wurde von der Union der Komoren im Mai 2013 betrieben.
Als Reaktion auf die Entscheidung, sagte ein Sprecher des Außenministeriums in einer Erklärung: „Israel ist immer der Ansicht gewesen, dass es keine Grundlage dafür gibt eine Anklage zu eröffnen. Wir bedauern, dass wertvolle Zeit und Ressourcen des Gerichts durch eine Beschwerde verschwendet wurden, die rechtlich unbegründet und politisch motiviert war.“
Das Ministerium erhob jedoch Einwände gegen die Tatsache, dass der Ankläger des IStGH, die Frage der Selbstverteidigung der Soldaten angesichts der Gewalt die von den Aktivisten ausging, nicht angesprochen hat. Das Ministerium wies darauf hin, dass gerade die Klärung dieses Sachverhalts, sowohl von Israel als auch von UNO-Mitliedern gefordert wurde.
Weder Israel noch die Türkei sind Mitglieder des Internationalen Gerichtshof, aber das Gericht hatte den Fall untersucht, weil die Mavi Marmara auf den Komoren-Inseln registriert ist und die Komoren Mitglied sind.
Redaktion Israel-Nachrichten.org
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.
Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!
Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.