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Kommentar: Heilbronner Justiz „Juden ins Gas“ erlaubt! Israelfahne verboten!

Am 26. Juli, einen Tag nach den Al-Quds-Hass-Demos, fand in der deutschen Stadt Heilbronn im Bundesland Baden-Würthemberg, von 16 – 18 Uhr eine von den Behörden genehmigte anti-Israel-Demonstration unter dem Motto „Freiheit für Palästina – Ende aller Kampfhandlungen“ statt.

An der pro-Hamas-Demonstration nahmen laut Polizei etwa 1.800 Personen teil. Gleich zu Beginn kam es am Ausgangspunkt der Demo zu einem „Zwischenfall“ wie die Polizei es nannte. Nachdem der pro-palästinensische Mob sich schon zu Beginn mit den in Deutschland bekannten Rufen „Aluhu Akbar“ und „Sieg Heil“ in Stimmung brachte, tauchte aus dem Kreis der muslimischen Schreihälse ein schmächtiger junger Mann auf, der mit der einen Hand eine kleine Israelfahne in die Luft reckte und dazu ein kleines Schild mit der Aufschrift „Solidarität mit Israel“ in der anderen Hand hielt.

Dieser „Zwischenfall“ erregte sofort die Aufmerksamkeit der Heilbronner Polizei, woraufhin mehrere Beamte/innen, den „Störenfried“ einkesselten und an den Rand der Kundgebung drängten. In einer Pressemeldung der Polizei liest sich dies im Polizeijargon wie folgt: „Eine 7-köpfige Gruppe von Gegendemonstranten zeigte gleich zu Beginn am Rande des Kilansplatzes kleine Israel-Fähnchen. Ein Zusammentreffen beider Gruppierungen konnte jedoch sowohl durch einige wenige Polizeikräfte, als auch durch den professionellen Ordner-Einsatz der pro-Palästina-Kundgebung verhindert werden.“

Man beachte die Unterwürfigkeit in dem Satz, „… durch den professionellen Ordner-Einsatz der pro-Palästina-Kundgebung …“. Dazu fällt mir spontan nur eines ein, „ich habe 600 Schnecken gezüchtet, doch keine war so schleimig wie der vorstehend zitierte Satz der Heilbronner Polizei!“

Doch dies war nicht der einzige „böse“ pro-Israelische „Zwischenfall“ den die Polizei in der gleichen Pressemeldung zu vermelden hatte: „… Zu einem kleinen Zwischenfall kam es entlang der Aufzugsstrecke, als in der Klarastraße erneut eine Person ein kleines, pro-iraelisches Schild in die Höhe hielt. Auch hier konnte eine Konfrontation vermieden werden. Gravierende Störungen waren nicht zu verzeichnen…“, wie die Pressemeldung besagt.

Nun könnten die Stadtoberen und die Bürger Heilbronns stolz darauf sein, dass während sie in altbewährter Tradition schwiegen während ein Mob von Islamisten unterstützt durch linke faschistische Volksgenossen gegen Juden und den Staat Israel hetzend durch ihre Stadt marschierten, wenigstens ein einzelner junger Mann und eine kleine Gruppe aufrechter Bürger den Mut besaßen, dem orchestrierten Judenhass- und Antisemitismus entgegenzutreten.

Doch weit gefehlt!

Der junge Mann, dessen Name ich nicht nenne, erhielt für sein mutiges Eintreten für Israel von der Heilbronner Justiz einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte. Am Donnerstag, den 20. November 2014 fand vor dem Amtsgericht Heilbronn der Prozess gegen den jungen Mann statt. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine „unangemeldete pro-Israel-Demonstration“ durchgeführt zu haben. Wohlgemerkt, mit einem ca. 15cm großen Israelfähnchen!

Alle Einwände des jungen Mannes und ein Hinweis auf sein Recht, auch als Einzelperson jederzeit seine Meinung kundtun zu dürfen, wurden von Richter Thomas Berkner, der schon in vorausgegangenen Verfahren gegen Islamkritiker als „Richter Gnadenlos“ in Erscheinung trat, abgeschmettert. Auch die vom Beklagtenvertreter benannten Zeugen wurden nicht befragt, offensichtlich stand für Amtsrichter „Gnadenlos“ das Urteil schon vor Prozessbeginn fest. Denn er bot dem Beklagten an, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen und falls er nicht darauf einginge würde ein Urteil in Form einer hohen Geldbuße erlassen. Der Beklagte stimmte zu, weil er wie er sagte, nicht das Geld habe um sich auf ein Berufungsverfahren einzulassen.

Dieses Urteil ist kein Einzelfall! Schon im Jahr 2008 wurde eine junge Frau im Ruhrgebiet wegen des Zeigens eines Israelfähnchen bei einer Antiisraeldemo im Zuge der israelischen Militäroperation „Gegossenes Blei“ von einem lokalen Gericht bestraft, weil sie mit ihrem Israelfähnschen „provoziert“ habe.

Während der anti-Israeldemonstrationen im Sommer 2014 schallten „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ und „Juden ins Gas“-Rufe verstärkt durch die Lautsprecher der Polizei durch die Straßen deutscher Städte. Denn in Hagen (Nordrheinwestfahlen) und Mainz (Hessen), hatte die Polizei den pro-palästinensischen Rädels- und Wortführern sogar die Megaphone in ihren Streifenwagen zur Verfügung gestellt, um mit ihrem unverholenen Juden- und Israelhass den Mob noch besser aufheizen zu können.

Zwar gab es im Nachhinein die üblichen Lippenbekenntnisse deutscher Politiker, von Merkel & Co bis hin zum letzten Bürgermeister. Erst vor wenigen Tagen hatte Bundesaußenminister Steinmeier noch schwadroniert, dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz hätte. Deshalb wäre es doch gut zu erfahren, wieviele Strafverfahren wegen Volksverhetzung in deutschen Städten gegen die Veranstalter und Teilnehmer antiisraelischer Demonstrationen eingeleitet wurden. Laut dem deutschen Strafgesetzbuch, sind Rufe wie „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ und „Juden ins Gas“ verboten und beinhalten Straftatbestände, die auch ohne Aufforderung von den Staatsanwaltschaften verfolgt werden müssen.

Es wäre auch interessant zu erfahren, wieso eine Veranstaltung gegen Antisemitismus wie sie im September in Berlin unter dem Motto „Steh auf, nie wieder Judenhass“ stattfand, von der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland und ihren Vertretern initiert werden musste und nicht von den Politikern dieses Landes?

In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, warum die deutsche Mehrheitsgesellschaft beharrlich schweigt, wenn muslimische Schreihälse, linke Faschisten und rote SA-Antifa-Horden durch die Straßen deutscher Städte ziehen und ungestraft öffentlich wieder „Juden ins Gas“ fordern?

Müssten diese Rufe, die nach 1945 erstmals 2008 und jetzt im Jahre 2014 wieder durch deutsche Städte schallten, nicht Schauer bitterster Erinnerung in jedem anständigen Deutschen hervorrufen?

Warum melden sich Merkel & Co die ihr „Nie Wieder“ bei jeder Gelegenheit wie ein Schleppe vor sich hertragen, nicht sofort zu Wort um diesem schändlichen Treiben Einhalt zu gebieten? Warum sitzen sie die Angelegenheit aus um erst einmal abzuwarten woher der Wind weht, um dann – aber erst wenn die jüdische Gemeinschaft sie darauf hinweist – einen lapidaren Kommentar abzugeben?

Jeder klar denkende Mensch in Israel, Deutschland und der Welt der noch ein Quäntchen Anstand und klaren Verstand besitzt, wird sich diese Fragen selbst beantworten können.

Tatsach ist für mich aber – wie auch das Urteil gegen diesen mutigen anständigen Deutschen, der mit einer kleinen Israelfahne dem Judenstaat seine Solidarität zeigte – beweist: In Deutschland ist die Forderung „Juden ins Gas“ erlaubt! Israelfahnen sind verboten!

Kommentar:

Von Dr. Dean Grunwald

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

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Von am 25/11/2014. Abgelegt unter Featured. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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